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Online-Betriebsversammlung nach Wegfall §129 BetrVG weiter möglich?

B
BRBaum
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, weiß jemand, ob mit dem Wegfall des §129 weiterhin Online-BVs möglich sind? Im BR-Modernisierungsgesetz ist davon keine Rede. Heißt das, dass nur noch Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden dürfen?

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Community-Antworten (5)

H
Hangman

02.08.2021 um 11:40 Uhr

Im Betriebsätemodernisierungsgesetz ist dies erschöpfend in Artikel 1 in den Punkten 6-8 erfasst. Danach wurden die §§30, 33 und 34 BetrVG entsprechend ergänzt

T
takkus

02.08.2021 um 12:17 Uhr

@Hangman: Der Fragesteller möchte aber keine Auskunft zu Betriebsratssitzungen sondern zu Betriebsversammlungen. Virtuelle Betriebsratssitzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Betriebsversammlungen sind als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

H
Hangman

02.08.2021 um 13:30 Uhr

@takkus: Sorry, Du hast recht. Denkfehler meinerseits. Habs irgendwie verkehrt gelesen

T
takkus

02.08.2021 um 14:07 Uhr

@Hangman: ging mir auch schon des Öfteren so... ?

OB
Onkel Benz

16.08.2021 um 16:45 Uhr

Hallo, um noch mal auf das ursprüngliche Anliegen zurückzukommen (welches nämlich auch meines ist): Welche Nachteile hätte es denn, wenn man eine Betriebsversammlung wieder online durchführt? Bei uns hat Jeder einen PC - Ich sehe nur Vorteile. Abgesehen davon gibt es keinen Raum, der eine Bv mit Corona-Auflagen möglich machen würde. Dazu müssetn wir das UCI mieten, weshalb der Arbeitgeber auch gern weiter online machen würde .

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