Hallo Kollegen

Wo ist klar geregelt, wie/wo der Vorsitz gewählt wird?
Ist es möglich, dass nach der WA-Wahl der BR auch den WA-Vorsitz bestimmt?
Oder wird die Ernennung des Vorsitzenden und des Schriftführers vom WA selbst bei seiner ersten Sitzung vorgenommen?
Ich habe im BetrVG mir Basiskommentar nur unter §108 RN1 etwas gefunden.
Habe ich vllt etwas übersehen? Hat jemand Anregungen oder Hilfen?

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