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Standortwechsel

B
BMG1974
Jul 2021 bearbeitet

Moin zusammen, Unsere Exportabteilung bekommt neue Büros, diese sind zwei Gebäude weiter also nicht mehr auf dem Firmengelände(aber gehören dem Unternehmen).Muss der AG uns nur darüber Informieren oder einen Antrag stellen auf verlegung des Arbeitsplatzes?Die betroffenden Mitarbeiter sind mit dem Umzug einverstanden und es wird sich nichts an den Abläufen ändern oder ähnliches.Und die in die Abteilung neukommen werden Versetzt mit Antrag an den BR. Danke im Voraus

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

30.07.2021 um 12:41 Uhr

Auf jeden FAll § 90 BetrVG (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,... rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Dann kann der BR prüfen, ob MBR betroffen sind.

Auf jeden Fall ja § 87 1 Nr. 7 /Arbeitssicherheit)

S
stehipp

30.07.2021 um 13:26 Uhr

Was Kjarrigan schreibt stimmt schon, aber hier geht es doch eher um die Frage, ob es eine Versetzung ist, oder verstehe ich das falsch? Aus meiner Sicht ist es eher keine Versetzung. Zumindest, wenn die neuen Büros räumlich in der Nähe des bisherigen liegen ( zwei Gebäude weiter), was hier ja der Fall zu sein scheint. Was man sich aber anschauen könnte sind evtl. Wegezeiten zu Kantinen/ Sozialräumen..... falls es sowas bei Euch gibt.

C
celestro

30.07.2021 um 13:34 Uhr

Ich lese diese Frage:

"Muss der AG uns nur darüber Informieren oder einen Antrag stellen auf verlegung des Arbeitsplatzes?"

und da hat Kjarrigan mMn völlig ausreichend geantwortet. Das es um "Versetzung oder nicht" gehen soll, lese ich dagegen nicht.

R
rtjum

30.07.2021 um 14:02 Uhr

Kjarrigan und celestro ist grundsätzlich nichts mehr hinzuzufügen

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