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Kündigung einer Aushilfe

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Fienchen
Jan 2018 bearbeitet

Auch ich wurde neu in den Betriebsrat gewählt und könnte eure Hilfe gebrauchen. Eine Aushilfe auf 400 Euro Basis, die erst knapp 4 Wochen beschäftigt ist, würde gerne den Job schnellst möglich kündigen. Lt. Gesetz besteht ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum letzten eines Monats. Der Arbeitsvertrag ist bis Dezember befristet, allerdings OHNE Probezeit.

Gibt es eine Möglichkeit unterhalb dieser 4 Wochen aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen?

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Community-Antworten (7)

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Forentroll

13.07.2010 um 10:01 Uhr

Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn hier keine Regelung ist bzw. auf eine Regelung verwiesen wird mußt du mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs. 3 nachsehen. Da steht, dass eine Kündigung nicht möglich ist.

M
Musha

13.07.2010 um 10:40 Uhr

Und wie sieht es mit einen Aufhebungsvertrag aus ? Schon mal daran gedacht? Also wir bieten das unseren Mitarbeitern auch an wenn sie was neues gefunden haben.

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rkoch

13.07.2010 um 11:33 Uhr

@Forentroll

Ob die Aushilfe BEFRISTET eingestellt ist wissen wir aus Fienchens Vortrag nicht, nur das sie Teilzeit hat.

@Fienchen Insofern zieht das was Forentroll gesagt hast nur wenn die Aushilfe auch befristet ist.

M
Musha

13.07.2010 um 11:36 Uhr

Warum wissen wir das nicht? Da steht doch : Der Arbeitsvertrag ist bis Dezember befristet, allerdings OHNE Probezeit. =)

R
rkoch

13.07.2010 um 12:12 Uhr

Blödheit meinerseits... Sorry. Man sollte sein Gehirn auch verwenden wenn man Beiträge liest.

F
Forentroll

13.07.2010 um 12:52 Uhr

@ rkoch bei dem Wetter ist das verziehn.

M
Mainpower

13.07.2010 um 13:03 Uhr

@Musha, warum sollte der AG einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wenn der MAvon sich aus gehen will????

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