Erstellt am 09.07.2010 um 19:28 Uhr von Kölner
@speed
Ja. Das kann man als 9köpfiges Gremium verlangen und der AG muss sich daran halten.
§ 40 BetrVG
Erstellt am 10.07.2010 um 14:28 Uhr von tommygun
@speed
In dem vom Kölner angesprochen Paragraphen ist sogar in einer Richtlinie die Quadratmeterzahl pro Kopf angeben (5er BR - 20 qm)außerdem muss der Raum funktionsgerecht und benutzbar sein (heizbar und beleuchtet).
Das feuchte & dunkle Kellerverlies ist also schonmal ausgeschlossen*grins*
Es lohnt sich also wirklich sich den § mal anzusehen ....
LG
Tommygun
Erstellt am 10.07.2010 um 17:04 Uhr von paula
tommygun
was Kölner schreibt ist alles richtig aber ich würde gerne einmal Deine Gesetzessammlung sehen. Vielleicht meinst Du hier die Arbeitsstättenvrordnung aber das ist zunächst einmal eine andere Veranstaltung
Erstellt am 10.07.2010 um 17:29 Uhr von Kölner
@paula
Das Urteil vom LAG München wird es sein, was ihm die qm-Zahl gegeben hat: 3 TaBV 79/03
...diese bösen Kommentierungen.
Erstellt am 11.07.2010 um 13:48 Uhr von tommygun
Und wieder hat der Kölner recht!
Sorry Leute!
Hatte gerade den Basiskommentar zur Hand...... §40.12 RN26
LG
Tommygun