Betriebsvereinbarung zu Telematik-Systemen, Fleetboard, Digitalertacho - hat jemand Erfahrung damit?
Hallo alle,
unsere Geschäftsleitung will mit uns eine Betriebsvereinbarung zu Telematik-System, Fleetboard, Digitalertacho abschließen, Die Telematik-Systeme werden zur Überwachung und Überprüfung technischer Daten der LKWs eingesetzt. Sie ermöglichen eine Überwachung der Fahrzeuge und Fuhrparkleistungen sowie der Fahrerleistungen, Die erfassten Daten werden zur Planung, Zeit und kostenkontrolle genutzt. Ferner können die gewonnen Informationen für personelle Maßnahmen verwendet werden. Mit anderen worten der gläserne Kraftfahrer, denke mal das fällt alles unter §87 Mitbestimmung, hat jemand erfahrung damit ? oder weis, kennt jemand texte über vereinbarung, oder Urteile ???
wäre dankbar über jeden link oder hinweis vielen dank im vorraus
Community-Antworten (2)
29.11.2006 um 10:33 Uhr
Hallo Wolbo, ihr müsst bei Telematik und Fleetboard - Systemen darauf achten, dass keinerlei Daten zur Bewertung der Fahrer verwendet werden dürfen und keine Überwachung vorgenommen wird. Lediglich technische Aufzeichnungen dürfen aufgezeichnet werden. Mit dem Ding kannst du ja so gut wie alles kontrollieren. Das muss in die BV mit rein. Die Auswertung des Digitacho könnt ihr nicht verhindern, da der Gesetzgeber dem Unternehmenm ja vorschreibt die Daten auszulesen und zu dokumentieren, das heisst Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeiten. Was ihr hier verhindern könnt ist, dass der AG auf Grund der ausgelesenen Geschwindigkeiten gegen den Fahrer vorgeht. Das kann er nur, wenn der Betriebsrat dem zustimmt. Der Gesetzgeber fordert hier keine Dokumentation. Fleetboard hatten wir schon vor Jahren zur Erprobung von Mercedes eingebaut, haben dem auch zugestimmt unter den genannten Voraussetzungen. Das System wurde dann schnell wieder abgeschafft, weil zu arbeitsintensiv in der Überwachung. Vorsicht auch bei der Auswertung von Mautabrechnungen, auch hier kann das Unternehmen genau nachvollziehen wann und wo du gefahren bist. Wurde bei uns für die Regressnahme von Umwegkilometern verwendet. Wir gingen vor Gericht und dem AG wurde dies verboten, weil hierzu keine Genehmigung des Betriebsrats vorlag.
30.11.2006 um 16:19 Uhr
Hallo,
zur Zeit bin ich auch mit einem Projekt zu Fleetboard konfrontiert bei dem auch von uns eine Zustimmung erbeten wird. Da wir aus schon genannten Gründen skeptisch sind, bin ich insbesondere an Deinen Erfahrungen - Wolbo - zum Thema "zu arbeitsintensiv" interessiert. Woran hat es gelegen? Kann man damit ertragswirtschaftlich argumentieren, dass das ganze System keinen Sinn macht?
Dank im voraus !
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