Erstellt am 08.07.2010 um 21:11 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn die Stellen seit Monaten ausgeschrieben sind und sie von eigenen Mitarbeitern nicht besetz werden konnten, warum auch immer, hat sich der Chef an das Arbeitsamt gewand. Dass er daraus dann eine Stelle gemacht und sie umbenannt hat ist dann seine Entscheidung. In der Firma konnte oder wollt ja keiner die ausgeschriebene Stelle.
Erstellt am 08.07.2010 um 22:04 Uhr von paula
wenn der BR zuvor Ausschreibungen im Unternehmen verlangt hat muss bei einer Veränderung der Ausschreibung gegenüber der internen Ausschreibung eine erneute Ausschreibung erfolgen. Wenn nicht kann der BR zu recht seine zustimmung verweigern
Erstellt am 09.07.2010 um 09:21 Uhr von rkoch
@mainpower
paula hat Recht, und hier auch die Begründung:
> wenn die Stellen seit Monaten ausgeschrieben sind und sie von eigenen Mitarbeitern nicht besetz werden konnten, warum auch immer,
Nicht warum auch immer... Vielleicht waren die Stellen einfach UNATTRAKTIV für diejenigen die die Qualifikation hatten?
Assistent der Betriebsleitung würden hingegen vielleicht gerne Kollegen werden? Die Zusammenfassung der Einzelstellen wird wahrscheinlich auch eine höhere Entlohnung zur Folge haben: Wollte die GF den eigenen MA eine höhere Entlohnung nicht anbieten? Nur Außenstehenden?