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Azubi und Betriebsrat

B
brummel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, guten Abend, eine kurze Frage....in unserem Betrieb ist ein Auszubildender der 25 Jahre alt ist.

Dieser ist im ersten Ausbildungsjahr und soll Protokollführer werden, geht das überhaupt ? Kann er überhaupt als Auszubildeder in den Betriebsrat gewählt werden???

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

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Immie

08.07.2010 um 01:10 Uhr

@brummel Wenn er im BR ist, kann er auch Protokolle schreiben. Und die andere Frage kommt ja wohl ein wenig spät.

http://www.soliserv.de/pdf/BR-Wahl-Waehlbarkeit.pdf

F
Forentroll

08.07.2010 um 10:36 Uhr

Außerdem finde ich es fraglich, dass er sich wählen lassen soll! Er hat im Grunde genommen ja einen Zeitvertrag für die Dauer der Ausbildung. Es gibt keinen Anspruch wie zum Beispiel JAV auf die Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung. SO entsorgt doch jeder AG lieber einen "Störenfried" als das er ihn nach der Ausbildung behält.

M
Musha

08.07.2010 um 10:48 Uhr

Im Grunde hast du recht Forentroll aber, auch ein MA der in der Ausbildung ist, kann für den Arbeitgeber/GL gut sein, weil er die jüngere Generation vertirtt. Klar ist aber auch das wenn er zu viel macht, dass er als Störendfried bezeichnet wird und dann lässt so manch einer den Vertrag auslaufen oder er bekommt keinen neuen nach seiner Ausbildung.

U
Ulrik

08.07.2010 um 11:01 Uhr

Da geb ich Musha recht. Vor allem kann es auch zu guter Stimmung führen, wenn sich die jüngere Generation vertreten fühlt. Die andere Frage ist soch, warum sollte er sich nicht wählen lassen? Für die JAV kann er sich nicht aufstellen lassen, aber offensichtlich möchte er sich beteiligen. Und ja, er kann gewählt werden. Da er im ersten Lehrjahr ist, bleibt er dem Gremium noch mindestens zwei Jahre erhalten. Ich habe genug BR-Mitglieder gesehen, die es nicht über die Hälfte der Amtszeit gebracht haben.

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