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Zustimmung bei 99er trotz Fehlverhalten?

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Ciboletta
Jul 2021 bearbeitet

Eine Kollegin soll befördert werden. Leider weiß die neue Vorgesetzte nichts von einem eklatanten Arbeitszeitbetrug der vor 3 Jahren passiert ist. Die damaligen Vorgesetzten haben dies aus für alle nicht nachvollziehbaren Gründen nie geahndet und es wurde auch nicht mit der betroffenen Kollegin gesprochen. Es ist auch nichts in der Personalakte zu finden, denn eine Meldung in die Personalabteilung hätte unweigerlich zu einer fristlosen Kündigung geführt. Was tun wenn jetzt wirklich der 99er über die Beförderung kommt?

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Community-Antworten (14)

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enigmathika

26.07.2021 um 17:12 Uhr

Was möchtet Ihr denn gern tun? Den Betrug jetzt beim AG anzeigen?

Im §99 BetrVG sind die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu einer personellen Einzalmaßnahme abschließend aufgeführt. Wenn Ihr dort nicht fündig werdet, gibt es keinen Grund, die Zustimmung zu verweigern.

BTW: Wieso habt Ihr Einblick in die Personalakte der Kollegin?

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Ciboletta

26.07.2021 um 17:23 Uhr

Wir haben selbstverständlich keinen Einblick - aber wie bereits erwähnt wenn da was zu finden wäre, dann wäre die Kollegin nicht mehr im Unternehmen.

C
celestro

26.07.2021 um 17:24 Uhr

die neue Vorgesetzte ist anscheinend so zufrieden, das sie der Kollegin eine Gehaltserhöhung gönnt. Welche Rolle soll dabei das Fehlverhalten von vor 3 Jahren spielen? Und soll die Kollegin nie wieder befördert werden, nur weil sie mal etwas falsch gemacht hat?

P.S. Woher will der BR wissen, dass die Sache nicht doch geahndet wurde? Oder woher will der BR wissen, dass nicht einmal mit der Kollegin gesprochen wurde? Wie hat der BR dann überhaupt von der Sache erfahren?

C
Ciboletta

26.07.2021 um 17:31 Uhr

Das Fehlverhalten war wirklich sehr gravierend und hätte bei jedem anderen Vorgesetzten eine fristlose Kündigung zur Folge gehabt. Der BR hat von der Sache durch Kollegen erfahren die den Betrug am AZKonto gemeldet haben und das waren mehrere Kollegen. Es gab dann ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ( die Kollegen die gemeldet haben und der BR) - leider nie mit der betroffenen Kollegin. Warum das so war, das weiß kein Mensch. Es gab dann auch immer wieder kleinere Verstöße, die jedoch auch keinen von den direkten Vorgesetzten interessiert haben. Und wenn die Sache geahndet worden wäre hätte das ja zumindest der BR mitbekommen müssen.

K
Kjarrigan

26.07.2021 um 17:36 Uhr

Will der BR hier "Sitten- und Moralwächter" spielen?

Der AG hat nichts unternommen - fertig - damit gab es die Sache nicht oder ist vom AG in seinem Rahmen geahndet worden. WAs will der BR jetzt? nach 3 Jahren? Hätten der BR damals was unternommen / gefordert etc ok - aber odch nicht nach 3 Jahren Die Ablehnungsgründe stehen im § 99 BetrVG und zwar ausschließlich!

E
enigmathika

26.07.2021 um 18:17 Uhr

"Der BR hat von der Sache durch Kollegen erfahren die den Betrug am AZKonto gemeldet haben und das waren mehrere Kollegen. Es gab dann ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ( die Kollegen die gemeldet haben und der BR) - leider nie mit der betroffenen Kollegin."

Das erschreckt mich nun wirklich! Es gab ein Gespräch der Kollegen mit dem Vorgesetzten UND dem BR ohne die betroffene Kollegin? Was läuft denn da bei Euch? Da hätte ich als BR doch darauf bestanden, dass hier mit der Kollegin und nicht über die Kollegin gesprochen wird.

Übrigens: von einer Abmahnung erfahrt Ihr im Regelfall nichts, es sei denn der Mitarbeiter will das so.

E
enigmathika

26.07.2021 um 18:19 Uhr

Ich wiederhole noch einmal meine erste Frage: Was möchtet Ihr denn tun? Oder besser: Was wollt Ihr erreichen?

C
Ciboletta

26.07.2021 um 18:25 Uhr

Am liebsten dass sie nicht befördert ist. Wir wissen auch dass dies schwierig ist, deswegen hole ich mir hier ja Antworten.

C
celestro

26.07.2021 um 18:33 Uhr

wenn die Sache vor 3 Jahren nicht vernünftig geklärt wurde, ist hier mMn der falsche Augenblick dafür. Wie schon erwähnt wurde, passen die Ablehnungsgründe des §99 eher nicht auf die Situation. Ihr könnt natürlich trotzdem widersprechen und ggf. auch dieses Fehlverhalten als Grund anführen. Möglich, dass der AG oder die Vorgesetzte dann von der Beförderung absieht. Ob man das mit seinem Gewissen vereinbaren möchte, müsst Ihr wissen.

B
BRHamburg

27.07.2021 um 09:29 Uhr

Die Geschichte von vor drei Jahren ist erledigt und verjährt. Der Arbeitgeber hatte Kenntnis und konnte entsprechend reagieren. Ihr solltet hier nicht Rollen einnehmen die euch nicht zustehen.

B
BR2013

27.07.2021 um 09:59 Uhr

Einfach nur gruselig soetwas von einem (BR) lesen zu müssen. Das ist ja schlimmer als der AG mit persönlichen Befindlichkeiten gegen einen Kollegen vor zu gehen. Gegen AN geht man als BR nur vor, wenn sie den Betriebsfrieden massiv stören und der AG nichts dagegen unternimmt! Überdenke nochmal ob Du wirklich BR sein willst oder überhaupt sein kannst. BRs haben keine disziplinarische Befugnisse eines Vorgesetzten! BR´s sind AN-Vertreter und beraten sie eventuell und geben Tips wenn sie Schwächen oder Probleme im Zusammenhang mit ihrer Arbeit haben.

Z
Zitronenapfel

27.07.2021 um 11:27 Uhr

Ich hätte zu beginn ein paar Fragen: Was genau ist für dich ein "eklatanter Arbeitszeitbetrug"? Warum wurde damals vor 3 Jahren, als dieser Verstoß begangen wurde, nichts getan? Warum fanden Gespräche OHNE die betroffene Kollegin statt? Warum willst du jetzt nach 3 Jahren, der Kollegin Steine in den Weg legen, aufgrund eines angeblichen Verstoßes, der 3 Jahre zurück liegt und dem damals anscheinend, niemand auffiel?

Für mich klingt dein Beitrag eher, als hättest du ein persönliches Problem mit der Kollegin und gönnst ihr die bevorstehende Beförderung nicht.

Wenn ein MA einen Arbeitszeitverstoß begeht, handelt man sofort. Persönliches Gespräch bwz. der AG wird an Euch als BR herantreten, da er den entsprechenden Kollegen abmahnen/kündigen will.

Ihr als BR sollt eure Kollegen schützen und unterstützen. Ihr seid NICHT die BR-Polizei, die nach Jahren mit gehobenen Zeigefinger daher kommt und Kollegen für zurückliegende Fehlverhalten ahnden sollt. Wo soll das denn enden? Wer etwas falsch macht darf nie wieder befördert werden oder eine Gehaltserhöhung bekommen?

Was den Betriebsfrieden jetzt stören könnte, wäre eine Ablehnung des § 99 BetrVG (nach was wollt ihr da überhaupt ablehnen). Ich würde mir mal Gedanken machen, für was ein BR zuständig ist und ob ihr mit solchen Gedankengängen überhaupt als BR qualifiziert seid.

C
celestro

27.07.2021 um 12:02 Uhr

"aufgrund eines angeblichen Verstoßes, der 3 Jahre zurück liegt und dem damals anscheinend, niemand auffiel?"

Nichts für ungut, aber hast Du hier überhaupt vernünftig mitgelesen?

Zitat: "Der BR hat von der Sache durch Kollegen erfahren die den Betrug am AZKonto gemeldet haben und das waren mehrere Kollegen. Es gab dann ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ( die Kollegen die gemeldet haben und der BR) - leider nie mit der betroffenen Kollegin."

Z
Zitronenapfel

27.07.2021 um 12:17 Uhr

Es tut mir leid, aber vielleicht solltest du nochmal meinen ganzen Beitrag lesen. Es gab Kollegen die diesen Verstoß angeblich mitbekommen haben, aber es gab kein Gespräch mit der Kollegin und es steht nichts ihrer Akte. Selbst wenn es diesen Verstoß also gegeben hat, ist er vom Tisch, da wenn es ihn wirklich gegeben hat, er verjährt bzw. geklärt ist.

Da auf keine weitere meiner Fragen oder Anmerkungen eingegangen wird, folgere ich, das hier wirklich ein persönliches Problem zu der betroffenen Kollegin vorliegt. Solltet ihr aufgrund eines "Verstoßes" ablehnen, der 3 Jahre zurück liegt sowie nicht dokumentiert ist, gefährdet ihr als BR den Betriebsfrieden!

Noch einmal, ihr als BR sollt eure Kollegen schützen, unterstützen und beraten! Ihr seid KEINE BR-Polizei!

Ich empfehle ein paar Seminare zu machen, denn das was ihr macht hat nichts mit BR-Arbeit sondern mit Willkür zu tun.

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