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Verhandlungspartner

S
Starsearcher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Für uns stellt ab September 2010 eine wichtige Frage! Unser jetziger Geschäftsführer geht in den Ruhestand, bleibt aber weiterhin Gesellschafter. Sein Nachfolger ist bereits benannt! Darf er trotz Ruhestand weiterhin mit dem Betriebsrat verhandeln? Oder ist "nur" der neue Geschäftsführer der Verhandlungspartner für den BR??

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Community-Antworten (2)

I
inmediasres

07.07.2010 um 10:23 Uhr

für euch ist erstmal der "Neue" der Ansprechpartner

ob der "Alte" in seiner Funktion noch mit euch verhandeln darf, müssen die intern klären seine Zuständigkeiten ändern sich mit der neuen Funktion bzw. er verliert sie

aber es kann nie schaden, wenn man zu ihm weiterhin einen "guten Draht" hat und unverbindlich Kontakt hält, vielleicht als "As" im Ärmel, wenns mit dem Neuen Probleme gibt nur halt nicht so ohne weiteres offiziell als Betriebsrat

R
rkoch

07.07.2010 um 11:13 Uhr

@Starsearcher Zur Erklärung der rechtlichen Situation (die Euch offenbar unklar ist):

Wenn ihr mit Eurem AG irgendetwas ausmacht (z.B. eine BV), dann ist rechtlich gesehen das UNTERNEHMEN, d.h. die juristische (oder in einigen Fällen auch natürliche) Person, d.h. die X GmbH, Y AG, Z Gmbh & Co. KG, etc. - Euer Vertragspartner.

Da diese juristische Person naturbedingt keine Unterschrift leisten kann, hat sie quasi einen Vormund, ihren gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Geschäftsführung, den Vorstand und ggf. Prokuristen. Genaueres erfährt man i.d.R. im Handelsregister. Allerdings sind dort nur die NACH AUSSEN hin vertretungsberechtigten natürlichen Personen eingetragen. INTERN können ggf. auch nicht dort eingetragene Personen befugt sein, mit dem BR Verträge einzugehen.

Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, das die richtige natürliche Person z.B. eine BV unterschreibt. Genausowenig wie Du einen Vertrag für Deinen Nachbarn unterschreiben kannst, kann z.B. ein Gesellschafter (der nicht zugleich Vertreter der jur. Person ist) eine BV unterschreiben - zumindest nicht so, das diese dann auch Wirksam wird. Ein ab und zu mal verbocktes Ding ist, das BR-Oberschlau mit den Gesellschaftern verhandelt (weil das ja die Chefen der Geschäftsführung sind - wie man landläufig irrig annimmt) und die dann eine BV unterschreiben läßt und diese ganz Stolz der GF präsentiert. Die wiederrum grinst sich eins, und ignoriert diese BV geflissentlich. Und wenn dann BR-Oberschlau vor Gericht zieht, um die Einhaltung der BV einzufordern, gibts lange Gesichter weil das ArbG BR-Oberschlau einfach wieder nach Hause schickt - weil man zwar einen Vertrag mit den Gesellschaftern hat, die aber nicht für den AG sprechen dürfen......

Verhandeln kann man natürlich mit wem man will - ob das die GF aber interessiert?

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