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Als Sales/Vertrieb in den BR, quo Vadis Gehalt

V
Vertraulich
Jul 2021 bearbeitet

Hallo, Ich möchte mich gerne zur BR Wahl stellen. Mein aktuelles Gehalt besteht aus einem Mix aus Grundgehalt und einem variablen Teil (Bsp 70:30). Dieser Mix ist auch schriftlich seitens des AG vor Jahren bestätigt worden, als ich von einem Fix- in ein variables Vergütungssystem wechselte. Lediglich die Ziele werden jährlich neu vergeben. Nun zur Fragen:

  • Würde ich als BR gewählt mit teilweiser oder vollständiger Freistellung, was passiert dann mit dem Gehalt?
  • Bleibe ich auf 100% oder Grundgehalt festgesetzt?

Herzlichen Dank vorab!

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

23.07.2021 um 16:29 Uhr

Kommt drauf an, wie genau das schriftlich seinerzeit fixiert wurde. Wenn es die 30% on Top aufs Grundgehalt gab (für Verkaufsabschlüsse o.ä.), ist es meiner Meinung nach futsch. Denn eine messbare kaufmännische Leistung gibt es ja dann nicht mehr.

V
Vertraulich

23.07.2021 um 16:34 Uhr

Danke Rudi. Ja, der variable Bestandteil ist umsatzabhängig...

E
enigmathika

23.07.2021 um 17:14 Uhr

Das ist nicht ganz so einfach und es gibt offenbar verschiedene Lösungsansätze. Dieses ist ein sehr ausführlicher Artikel zu dem Thema:

https://law-journal.de/jahrgang-2020/heft-2-2020/betriebsratsvergutung-bei-leistungsbezogener-vergutung/

Gruß

Enigmathika

§
§§Reiter

23.07.2021 um 17:17 Uhr

Sehe ich anders. Gem. § 37 Abs. 4 BetrVG darfst Du im Falle Deiner Freistellung für den BR nicht weniger verdienen als vorher. Variable Gehalstsbestandteile müssen verstetigt werden. Die von RidiRatgeber angesprochene "messbare kaufmännische Leistung" spielt dabei überhaupt keine Rolle.

R
RudiRadeberger

23.07.2021 um 18:12 Uhr

In seinem Fall hätte er aber bei weiterlaufenden personenbezogenen Leistungsboni einen finanziellen Vorteil gegenüber anderen MA. Denn er muss diese Leistung nicht erbringen. Er profitiert also vom Ehrenamt. Geht auch nicht. Der Bonus ist in meinen Augen auch keine "allgemeine Zuwendung" seitens des AG, wie im § erwähnt. Unter diese fallen Zahlungen wie Weihnachtsgeld, oder Prämien, die allen MA gleichermaßen gezahlt werden.

R
RudiRadeberger

23.07.2021 um 19:42 Uhr

Ich glaube, ich muss mich korrigieren.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsrat-gehalt-verbot-der-gehaltssenkung-anspruch-auf-gehaltserhohung/

Die Zauberworte sind "Es gelten die Kriterien, die gelten würden, wenn das Betriebsratsmitglied normal arbeiten würde."

Das gilt auch für leistungsbezogene Zuschläge. Da diese während der Freistellung naturgemäß nicht messbar sind, kann der Mittelwert der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden.

K
kratzbürste

23.07.2021 um 20:05 Uhr

Eben. Einfacher Grundsatz: Auf dem Konto soll es so aussehen, als hätte Betriebsratsarbeit gar nicht stattgefunden. Der Arbeitgeber muss ggf. einen Nachteilsausgleich zahlen, der alle Entgeltbestandteile berücksichtigt. Wie das genau zu geschehen hat, ist auf den Einzelfall zu beziehen.

V
Vertraulich

23.07.2021 um 21:59 Uhr

Hallo zusammen, Herzlichen Dank euch Allen. Ihr seid super. Schönes Wochenende vorab

PS: Sollte es dazu kommen, teile ich euch das Ergebnis sehr gerne mit. Vielleicht betrifft es ja auch den einen oder anderen.

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