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Teilnahme eines Nachrückers

J
Jambo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist ein gewähltes Betriebsratsmitglied bei einer wichtigen Sitzung verhindert (z.B. Urlaub oder kurze Erkrankung), muss dann ein Nachrücker bei der Sitzung teilnehmen. Ist es sozusagen Pflicht einen Nachrücker zu bestellen oder kann der "verkleinerte" Betriebsrat diese anstehende Entscheidung (z.B. Zustimmung oder Ablehnung einer Kündigung eines Mitarbeiters) alleine treffen.

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Community-Antworten (2)

T
Taurus

06.07.2010 um 17:14 Uhr

§ 25 bzw 29......

§29 (2) .............. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.

B
betriebsratten

07.07.2010 um 15:00 Uhr

Ansonsten sind die Beschlüsse ggf. nichtig

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