Hallo, ist ein gewähltes Betriebsratsmitglied bei einer wichtigen Sitzung verhindert (z.B. Urlaub oder kurze Erkrankung), muss dann ein Nachrücker bei der Sitzung teilnehmen. Ist es sozusagen Pflicht einen Nachrücker zu bestellen oder kann der "verkleinerte" Betriebsrat diese anstehende Entscheidung (z.B. Zustimmung oder Ablehnung einer Kündigung eines Mitarbeiters) alleine treffen.