Erstellt am 06.07.2010 um 15:14 Uhr von Taurus
§ 25 bzw 29......
§29 (2) .............. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 07.07.2010 um 13:00 Uhr von betriebsratten
Ansonsten sind die Beschlüsse ggf. nichtig