Ein griechischer Werker in einer einfachen Hilfstätigkeit wurde vor über 20 Jahren eingestellt. Plötzlich fällt dem Arbeitgeber auf, dass dieser Mitarbeiter keine Arbeitsanweisungen (in deutsch) lesen kann.
AG verlangt, dass sich der MA privat auf eigene Rechnung zu einem Deutschkus anmeldet.
Kann der AG das verlangen.