Deutschkurs durch AG angeordnet
Ein griechischer Werker in einer einfachen Hilfstätigkeit wurde vor über 20 Jahren eingestellt. Plötzlich fällt dem Arbeitgeber auf, dass dieser Mitarbeiter keine Arbeitsanweisungen (in deutsch) lesen kann. AG verlangt, dass sich der MA privat auf eigene Rechnung zu einem Deutschkus anmeldet. Kann der AG das verlangen.
Community-Antworten (8)
06.07.2010 um 14:16 Uhr
Nei, kann der AG nicht verlangen. Er kann den AN anbieten den Kurs dann auch zu bezahlen, oder aber in seiner Heimatsprache zu übersetzen.
06.07.2010 um 14:27 Uhr
Danke Rainer... gibt`s da ne Rechtsgrundlage? Wo steht das?
06.07.2010 um 14:28 Uhr
Es gibt leider kein eindeutiges Gesetz, das diese Frage regeln würde. Es gibt aber einige Rechtsquellen, die dieses Problem angehen, z.B.:
§ 75 BetrVG: Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
§ 80 BetrVG: Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
§ 14 GefStoffV: Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten (1) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung gemäß Satz 2, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird.
Aber auch das AGG allgemein.
usw.
Insbesondere die Aufgaben von BR und AG aus dem BetrVG machen deutlich, das es schon in der Pflicht des AGs liegt entsprechende Maßnahmen SELBST durchzuführen und durchführen zu lassen.
Der BR könnte im Rahmen seiner MBR (z.B. nach §96 BetrVG oder §87 (1) Nr. 1 BetrVG) verlangen das der AG:
- Die Anweisungen in der Muttersprache des AN verfassen läßt
- Entsprechende innerbetriebliche oder außerbetriebliche Schulungen durchführt
- Dolmetscherdienste bereitstellt, z.B. auch um Betriebsvereinbarungen übersetzen zu lassen etc.
Kann der AG das verlangen?
Die Frage läßt sich nicht wirklich beantworten. Grundsätzlich ist es erst einmal das Problem des AGs, sich seinen ausländischen AN verständlich zu machen. Insofern: NEIN, außer er hat den AN ARBEITSVERTRAGLICH verpflichtet, sich selbst entsprechend zu bilden. Gibt es eine derartige Klausel nicht, und tut der AN deshalb auch nichts, so ist das Pech des AG. Leider kann er sich auch auf die Hinterfüße stellen und (am Gesetz vorbei) den AN unter Druck setzen. I.d.R. wird sich der AN nicht wehren und hat das nachsehen. Hier ist definitiv der BR gefragt.
06.07.2010 um 14:39 Uhr
mein Lieblingspharagraph der 75iger und rkoch war schneller. Grummel
06.07.2010 um 14:49 Uhr
@ rkoch und rainerw Da gab es doch eine Kündigung, weil ein Mitarbeiter mit Migrationshintergrund schlecht deutsch sprach und lesen konnte. Er hat sogar einen Deutschkurs vom AG bezahlt bekommen. Den Folgekurs lehnte er ab. Die Kündigung ist vor dem BundesArbeitsGericht bestätigt worden. Es ist kein Verstoß gegen das AGG.
Siehe hier: http://www.handelsblatt.com/arbeitsrecht-kuendigung-wegen-schlechter-deutschkenntnisse-zulaessig;2554921
Also wenn er da nicht mitmacht kann es ihm den Arbeitsplatz kosten!!! Sorry, ich würde gerne etwas anderes schreiben aber es ist so...
06.07.2010 um 16:24 Uhr
Leider muss ich das von Forentroll bestätigen, wir hatten auch schon so einen fall bei uns. Ich habe mehrfach auf den MA eingeredet das er es machen sollte, doch er wollte sich nicht drauf einlassen. Daher hat er die Kündigung bekommen und sie ist auch vom Gericht bestätigt worden.
06.07.2010 um 16:47 Uhr
Musha, Forentroll:
Stimmt, aber bedenkt: Der AG von Steward möchte, das der AN den Kurs SELBST bezahlt.
Die Kündigungsgeschichte stimmt wohl nur, wenn der AG dem AN den Kurs anbietet (also der AG bezahlt bzw. will bezahlen!) und der AN WEIGERT sich an dem Kurs teilzunehmen bzw. tut nichts dazu das der Kurs erfolgreich abgeschlossen wird. Das wäre definitiv eine Form der Arbeitsverweigerung und damit definitiv ein Kündigungsgrund.
Ich stehe immer noch dazu das der AG den AN nicht dazu zwingen kann das ganze auf eigene Kosten zu machen. Aber ich lasse mich natürlich auch vom Gegenteil überzeugen.
06.07.2010 um 16:48 Uhr
@Forentroll Aber der von dir genannte Fall ist doch ein ganz anderer als hier. Hier soll der AN des Kursus selber bezahlen. Und hier ist auch meine Antwort: NEIN muß er nicht.
Die Erklärung hierfür gaben schon rainerw und rkoch
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