Erstellt am 06.07.2010 um 09:00 Uhr von lolli
@winoe,
der Unterschied zwischen zugestimmt, bedeutet, dass eine Abstimmung von den BR`S gemacht wird.
zur Kenntnis bedeutet nur das informiert wird und die BR`S es zur Kenntnis nehmen
Erstellt am 06.07.2010 um 09:10 Uhr von winoe
Hi,
wenn wir z.B. eine Kündigung in der Probezeit bekommen, nehmen wir diese doch nur "zur Kenntnis" und stimmen ja nicht zu! Wenn wir "zur Kenntnis" nehmen gilt ja das wir der Kündigung an Ablauf der frist zugestimmt haben!! Also haben wir DOCH der Kündigung zugestimmt. Und diesen Unterschied möchte ich verstehen.
gruß Winni
Erstellt am 06.07.2010 um 09:22 Uhr von dersensenmann
In dem Fall ist zur Kenntnis nehmen genau wie Frist verstreichen lassen eine Zustimmung. Wenn auch keiner extra zustimmt.
Erstellt am 06.07.2010 um 09:24 Uhr von zauselkopf
der umstand, daß nach ablauf einer gewissen frist, die NICHTÄUSSERUNG des BR als ZUSTIMMUNG gewertet wird, liegt daran , daß es im gesetz so festgelegt ist
d.h. obwohl ihr nur zur kenntnis genommen und nicht zugestimmt habt
wird per gesetz davon ausgegangen, daß zugestimmt wurde,
weil ihr euch nicht anderweitig geäußert habt
normalerweise heißt zustimmen, eine willenserklärung abzugeben, daß man damit einverstanden wäre
in diesem speziellen fall setzt das gesetz jedoch voraus, der BR wäre einverstanden,
da er sich nicht anderweitig geäußert hat
Erstellt am 06.07.2010 um 09:24 Uhr von winoe
und was hat das "zur Kenntnis geniómmen " dann für eine SINN?????
Erstellt am 06.07.2010 um 09:30 Uhr von rainerw
Den Sinn hat zauselkopf vortrefflich beschrieben.
Erstellt am 06.07.2010 um 09:34 Uhr von butterbrot
damit bestätigt ihr, einen bestimmten Sachverhalt erhalten zu haben,
sprich hier, die Anhörung zur Kündigung
das ist für den AG wichtig, denn ohne Anhörung des BR wäre die Kündigung unwirksam
ob ihr nun zustimmt oder nicht ist in diesem speziellen fall probezeitkündigung eigentlich völlig egal
im übrigen könnt ihr bei einer probezeitkündigung - bis auf die tricks bei der anhörung z.b. verzögerung um ein paar tage, um vielleicht in den kündigungsschutz reinzufallen, indem man diie anhörung als nicht ordnungsgemäß zurückweist etc. - sowieso nichts machen
also nimmt man in der regel zur kenntnis (und ärgert sich) und aus