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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschied zwischen "zur kenntnis und zugestimmt"

W
winoe
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

kann mir jemanden den Unterschied zwischen "zur kenntnis und zugestimmt" erklären ?

Gruß Winni

13.44507

Community-Antworten (7)

L
lolli

06.07.2010 um 11:00 Uhr

@winoe, der Unterschied zwischen zugestimmt, bedeutet, dass eine Abstimmung von den BRS gemacht wird. zur Kenntnis bedeutet nur das informiert wird und die BRS es zur Kenntnis nehmen

W
winoe

06.07.2010 um 11:10 Uhr

Hi,

wenn wir z.B. eine Kündigung in der Probezeit bekommen, nehmen wir diese doch nur "zur Kenntnis" und stimmen ja nicht zu! Wenn wir "zur Kenntnis" nehmen gilt ja das wir der Kündigung an Ablauf der frist zugestimmt haben!! Also haben wir DOCH der Kündigung zugestimmt. Und diesen Unterschied möchte ich verstehen.

gruß Winni

D
dersensenmann

06.07.2010 um 11:22 Uhr

In dem Fall ist zur Kenntnis nehmen genau wie Frist verstreichen lassen eine Zustimmung. Wenn auch keiner extra zustimmt.

Z
zauselkopf

06.07.2010 um 11:24 Uhr

der umstand, daß nach ablauf einer gewissen frist, die NICHTÄUSSERUNG des BR als ZUSTIMMUNG gewertet wird, liegt daran , daß es im gesetz so festgelegt ist

d.h. obwohl ihr nur zur kenntnis genommen und nicht zugestimmt habt wird per gesetz davon ausgegangen, daß zugestimmt wurde, weil ihr euch nicht anderweitig geäußert habt

normalerweise heißt zustimmen, eine willenserklärung abzugeben, daß man damit einverstanden wäre in diesem speziellen fall setzt das gesetz jedoch voraus, der BR wäre einverstanden, da er sich nicht anderweitig geäußert hat

W
winoe

06.07.2010 um 11:24 Uhr

und was hat das "zur Kenntnis geniómmen " dann für eine SINN?????

R
rainerw

06.07.2010 um 11:30 Uhr

Den Sinn hat zauselkopf vortrefflich beschrieben.

B
butterbrot

06.07.2010 um 11:34 Uhr

damit bestätigt ihr, einen bestimmten Sachverhalt erhalten zu haben, sprich hier, die Anhörung zur Kündigung das ist für den AG wichtig, denn ohne Anhörung des BR wäre die Kündigung unwirksam ob ihr nun zustimmt oder nicht ist in diesem speziellen fall probezeitkündigung eigentlich völlig egal

im übrigen könnt ihr bei einer probezeitkündigung - bis auf die tricks bei der anhörung z.b. verzögerung um ein paar tage, um vielleicht in den kündigungsschutz reinzufallen, indem man diie anhörung als nicht ordnungsgemäß zurückweist etc. - sowieso nichts machen

also nimmt man in der regel zur kenntnis (und ärgert sich) und aus

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