Erstellt am 05.07.2010 um 16:59 Uhr von DerAlteHeini
takurBLN
Ja, das ist zulässig. Wichtig wäre vieleicht noch zu wissen, warum die ordentlichen Mitglieder, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, fehlten. Waren alle fehlenden Mitglieder zeitweilig verhindert, ist die Ladung von Ersatzmitglieder i.O.. Haben die BRler gefehlt weil sie weiter gearbeitet haben, ist eine Ladung von Ersatzmitgliedern nicht zulässig.
Erstellt am 06.07.2010 um 11:08 Uhr von Fliege
takurBLN
derAlte Heini hat Recht. NUR wenn die BR-Mitglieder wegen URLAUB, KRANKHEIT oder SCHULUNGSMASSNAHMEN verhindert waren darf ein Ersatzmitglied geladen werden.
Falls das BR-Mitglied an diesem Tag FREI hatte ist dies kein Verhinderungsgrund, oder wie Heini schreibt, in seiner Arbeitsstelle zur Sitzungszeit seiner Beschäftigung nach ging.
Somit wären die Beschlüsse ungültig. Haben die Beschlüsse schon Außenwirkung erlangt?
Siehe evtl. auch § 33 BetrVG zum Thema Beschlüsse.
Gruß.
Fliege