Erstellt am 05.07.2010 um 14:34 Uhr von Ulrik
Ihr habt ein MBR bei der Eingruppierung.
Jetzt ist die Frage für mich, ob die Stellenausschreibung sich auf eine neue Stelle mit neuem Gehalt bezieht?! Dann seid ihr bei der Eingruppierung auf jeden Fall dabei.
Wenn die Stelle mit Eingruppierung schon besteht, dann achtet darauf, daß der MA auch die entsprechende Vergütung bekommt.
Erstellt am 06.07.2010 um 08:05 Uhr von Pfälzer
Stellenbeschreibung und Stellenausschreibung sind zwei verschiede Dinge!
die Beschreibung einer Stelle, also Definition Aufgabeninhalt und -umfang, Führungsverantwortung, Budgetverantwortung, Berichtslinien, etc. ist nicht mitbestimmungspflichtig; das ist allein AG-Sache; allerdings hat der AG den BR über seine Personalplanung zu unterrichten und dazu gehört auch die Entwicklung neuer oder bestehender Stellen (siehe auch mal §§ 92, 94, 95 BetrVG)
hisichtlich der Ausschreibung neuer oder offener Stellen zwecks Besetzung durch AN solltet ihr euch §93 BetrVG mal durchlesen