Automatische Rechtsgültigkeit eines Protokolls
Hallo zusammen,
wir haben ständig das Problem das sich der AG immer unglaublich lange Zeit läßt das Protokoll aus der Betriebsleitung/Betriebsratsitzung zu unterzeichnen und somit offiziell gültig zu machen.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine irgendwo einmal gehört zu haben das wenn 14 Tage nach Erhalt des Schriftstücks kein Wiederspruch erfolgt dieses automatisch gültig ist. Leider finde ich keine Quelle dazu. Vielleicht habt ihr einen Rat, eine Quelle oder ein Empfehlung wie es in euren Betrieben gemacht wird.
Vielen Dank Grüße - Nenyah
Community-Antworten (9)
03.07.2010 um 16:26 Uhr
@Nenyah Wenn der AG das Protokoll nicht unterzeichnen will, dann ist das eben so. Alternativ bekäme er gar keins. - Zum Glücklichsein bedarf es dieses Protokoll sowieso nicht.
03.07.2010 um 22:18 Uhr
Hallo, derr AG unterschreibt das Protokoll der BR-Sitzung???? Wo gibt es denn so was?? Oder habe ich etwas falsch gelesen??
03.07.2010 um 22:31 Uhr
@mainpower Ich habe mich auch schon gewunder. Denke aber doch mal (ober besser gesagt, ich hoffe es) das Nenyah nur den Auszug des Protokolls meint an dem der AG an der Sitzung teilgenommen hat. Wobei mir sich dann aber nicht wirklich erschließt was es für eine Rechtsgültigkeit diese erlangen soll, da im Beisein des AG eh keine Beschlüsse gefast werden können.
04.07.2010 um 00:51 Uhr
Hey,
ich meine das Protokoll der einmal im Monat stattfindenden Sitzung mit der Betriebsleitung. Und Kölner wirklich weitergeholfen hast Du nicht.
Gruß Nenyah
04.07.2010 um 01:10 Uhr
Aber was für eine Rechtsgültigkeit meinst Du?
04.07.2010 um 01:13 Uhr
Nenyah Hier ist die Vorgabe doch eindeutig mit § 34 BetrVG geregelt. Auch ist dort vorgegeben wie mit der Niederschrift zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber an einer Sitzung teilgenommen hat. Eine Genehmigung der Niederschrift ist somit weder vom Betriebsrat noch vom Arbeitgeber erforderlich.
§ 34 Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat. (2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen. (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
04.07.2010 um 02:40 Uhr
du meinst wohl das Monatsgespräch ?
natürlich kann man das protokollieren, dem AG eine Kopie zukommen lassen, bloß ob er darauf unterschreibt oder nicht ist doch völlig uninteressant
wenn er dem Inhalt nicht widerspricht, reicht das vollkommen wenn man sich später mal darauf berufen will zudem gibt es ja zeugen...............
04.07.2010 um 20:55 Uhr
Das mit dem was hier vom Threat-Eröffner mit dem 14 tägigen gemeinten Widerspruchszeitraum kommt aus dem kaufmännischen und heißt "kaufmännisches Bestätigungsschreiben."
Schau dir mal diese Seite an: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufm%C3%A4nnisches_Best%C3%A4tigungsschreiben
04.07.2010 um 22:09 Uhr
@Forentroll Ich überlege, ob das gemeint sein könnte...
@Nenyah Ich verstehe es immer noch nicht: Es macht doch gar keinen Sinn, wenn man auf die Bestätigung des AG bzgl. des Protokolls wartet. Sobald ein Protokoll unterschrieben ist (z.B. vom Protokollanten/ggf. weiteren BRM) ist es gültig und kann sowieso nicht mehr geändert werden. Lediglich im nächsten Protokoll können beschlossene Änderungen oder Beanstandungen bzgl. des vergangenen Protokolls aufgenommen werden.
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