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Mitarbeit Wirtschaftsausschuss

H
Hannes
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wollen einen Wirtschaftsausschuss bilden. Kann ein Werkstudent mit einem befristeten Arbeitsvertrag dort mitarbeiten? Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

01.07.2010 um 17:00 Uhr

Alle Beschäftigten des Unternehmens können in den WA berufen werden. Also auch der Werksstudent, sofern er einen Arbeitsvertrag mit dem AG hat und nicht nur für ein Praktikum, etc. beschäftigt wird (sprich im rechtlichen Sinne dem Unternehmen angehört :-) ). Ob es sich dabei um einen AN handelt ist unerheblich (Werksstudenten sind aber ohnehin AN).

Ob das ganze einen Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Ich würde es nicht machen, da dieser wegen seiner Befristung gleich wieder aus dem WA ausscheidet und damit dem WA die Kontinuität fehlt.

F
Forentroll

01.07.2010 um 17:38 Uhr

Außerdem sollte jeder mit einem befristeten Vertrag in keinem Gremium sein, weil der AG diesen nicht verlängern muss!!! Er kann ihn einfach auslaufen lassen und wird so einen "unbequemen" Mitarbeiter los.

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