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Wieviele Betriebsratsmitglieder sind nötig ?

S
schnucki
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb einen 5er Betriebsrat plus 2 Ersatzmitglieder. Unsere Vorsitzende ist nur auf Kampf eingestellt , auch unter den anderen BR-Mitgliedern. Vor kurzem hat ein BR-Mitglied aus diesem Grund ihr Amt niedergelegt Ein weiteres Mitglied steht davor. Nun hat die Vorsitzene verlauten lassen , dass sie, falls noch mehre ihr Amt niederlegen würden , den BR auch alleine weiterführen könne. Ich habe leider nichts darüber im Betriebsverfassungsgesetz gefunden.

Meine Frage ist : Was passiert , wenn der BR nur noch aus 2 oder 3 Mitgliedern besteht ? Existiert er dann noch ?

2.00907

Community-Antworten (7)

K
knorr

01.07.2010 um 13:11 Uhr

@schnucki

Wenn ihr inklusive der dann "aufgebrauchten" Ersatzmitglieder nur noch 4 BRs habt, müsst ihr Neuwahlen einleiten.

Aber es gibt ja auch die Möglichkeit den Tagesordnungspunkt: Neuwahl BR-Vorsitz auf die nächste TO zu setzen und eine/n neue/n BRV zu wählen.

U
Ulrik

01.07.2010 um 13:41 Uhr

@knorr sicher? Müssen Neuwahlen nicht erst gemacht werden, wenn die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist? Ich lass mcih gerne belehren.

@schnucki aber generell, wie knorr gesagt hat, wählt euren BRV ab.

K
knorr

01.07.2010 um 13:46 Uhr

@Ulrik

Nein, sie müssen eingeleitet werden, wenn der BR inkl. der Ersatzmitglieder unter die vom BetrVG vorgeschirebene Anzahl der BRMs gefallen ist. Da schnucki einen 5-er BR hat ist dies der Fall, wenn einschließlich der nachrückenden Ersatzmitglieder nur noch 4 BRMs übrig sind.

S
schnucki

01.07.2010 um 13:50 Uhr

Danke schön für die schnellen Antworten. Die BRV abzuwählen ist nicht allerdings nicht so einfach. Sie und ihre Stellvertreterin sind beide Führungskräfte.Und die anderen beiden sind nur " Ja-Sagerinnen ".

Unsere Sorge ist einfach , wenn die " Ja-Sagerinnen " auch ihr Amt abgeben haben haben wir nur noch die beiden " an der Macht ".

K
knorr

01.07.2010 um 13:52 Uhr

qschnucki

kann ich schon nachvollziehen. Aber in diesem Fall müsst ihr Neuwahlen einleiten. Neue Wahl, neues "Glück", oder aber auch nicht - je nachdem wie Eure Kolleginnen und Kollegen wählen.

R
rkoch

01.07.2010 um 14:04 Uhr

Unsere Vorsitzende ist nur auf Kampf eingestellt

Wie soll das wirklich gehen? Der BRV leitet die Sitzung und ist ansonsten an die Beschlüsse des BR gebunden. Wo kann da ein Kampf entstehen? Wenn die BRV eine andere Meinung hat als die anderen 4 BRM, dann hat sie halt Pech. Dann muss sie halt eine andere als ihre Meinung gegenüber dem AG vertreten... Ich kann hier nicht erkennen wo die BRV die Macht hätte, auf irgendeines der anderen BRM Druck auszuüben, außer ihr habt wirklich keine Ahnung welche Aufgaben und Befugnisse die BRV hat. ---> Ab auf geeignete Seminare!

Wegen einer Meinungsverschiedenheit mit der BRV zurückzutreten ist wohl die miserabelste Lösung die es gibt! Wie soll denn das werden, wenn ihr mal mit dem AG uneins seid? Tretet ihr dann auch alle zurück? Hallo, die BRV muss nach Eurer Pfeife tanzen, nicht umgekehrt!

Und die Aussage:

Nun hat die Vorsitzene verlauten lassen , dass sie, falls noch mehre ihr Amt niederlegen würden , den BR auch alleine weiterführen könne.

ist ja bestenfalls Sarkastisch gemeint! Schon mal das Wort "Beschluß" gehört? In einem BR der aus 5 BRM zu bestehen hat kann ein BRV nicht alleine beschließen, das geht nur in einem einer BR.

Thema BetrVG: §26 Vorsitzender: Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.

Mit "ihm" ist der BR gemeint, nicht der BRV!

Weiterhin: § 29 Einberufung der Sitzungen Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.

Das sind die wesentlichen Aufgaben des BRV, soweit es um BR-Sitzungen geht. Mehr nicht. Suche Dir im Internet den Gesamttext des BetrVG und suche darin das Wort "Vorsitzende". Du wirst feststellen, das der BRV noch andere Aufgaben hat, aber MACHT über die anderen BRM hat er NICHT! Selbst entscheiden darf er auch nichts! Nicht in der Sitzung aber schon gar nicht gegenüber dem AG! Wie kann da Euer Problem überhaupt zustande kommen?

§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,

Genau 5! Nicht 2, 3 oder 4

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

Weniger als 5 BRM = sofortige Neuwahlen, aber das hat knorr schon geschrieben.

Und um den anderen Punkt von knorr mit dem BetrVG zu untermauern nochmal §26: Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Hier steht nicht, wann diese Wahl zu erfolgen hat. Grundsätzlich immer, wenn kein BRV existiert, aber auch dann, wenn der BR der Meinung ist das er einen anderen BRV will!

Da die BRV die Tagesordung festsetzt (s.o.) könnte sie sich weigern, den TOP "Neuwahl" aufzunehmen, aber:

§29: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

Also zwei BRM beantragen: TOP Neuwahl, und der BRV muß kuschen. Wenn er sich weigert ist das eine grobe Verletzung seiner Pflichten, daraus folgt:

§23 BetrVG: Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

Also entweder die Gewerkschaft ranholen, 1/4 der AN mobilisieren, oder den erforderlichen Beschluß fassen wenn der BRV mal verhindert ist, denn den TOP: Auschluss des BRV aus dem BR wird er wohl auch nicht aufnehmen wollen.

Alles klar?

D
DonJohnson

01.07.2010 um 15:30 Uhr

rkoch Mal ganz ehrlich - ich finde unter anderem auch du hättest so langsam den "Fleißorden" verdient ;-)

Ulrik ... na mutig biste ja ;-)))

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