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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsversetzung

P
Peggylein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich arbeite in einem Krankenhaus im öffentlichen Dienst haben zwei gewerkschaften und dementsprechend zwei verschiedene Meinungen. Mein Problem unsere Station wurde vorrübergehend geschlossen wegen Personalmangel das übrige Personal springt nun Jeden Tag auf verschiedene Stationen und das schon seit sieben Wochen .Meine Frage ist diese kann man sich auf eine feste Station, für die Zeit wo die Station geschlossen ist, versetzen lassen und sobald sie öffnet wieder zurück kommen. Meine Kollegen sind ziemlichn fertig jeden Tag andere Patienten,Ärzte und Abläufe. Und jetzt wird man auch noch unsicher vom Betriebsrat gemacht das die Pflegedienstleitung uns zwangsversetzt und keine Chance mehr hat zurück auf die Station zu kommen. Wir sollten uns ruhig verhalten. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

                      Danke
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Community-Antworten (1)

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rainerw

30.06.2010 um 16:44 Uhr

Peggylein, Dies so pauschal zu beantworten ist schwierig. Ergoogle Dir dazu mal den § 95 BetrVG und melde Dich dann im Detail noch mal. Das mit den Arbeitsabläufen mag ja noch passen.......aber das mit den Patienten? Das liegt nun mal in der Natur eines Krankenhauses das diese ständig wechseln, oder haben die sich auf der alten Abteilung eingemietet? Auch anderes Personal ist da keine Begründung.

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