Erstellt am 12.04.2007 um 21:54 Uhr von JoK
@ Fee
Gibt es eine Geschäftsordnung des Betriebsrats? § 36 BetrVG gibt die Moeglichkeit, sonstige Bestimmungen ueber die Geschäftsordnung schriftlich zu beschliessen. Hierunter werden wohl auch die "laufenden Geschaefte" subsumiert.
Fuer eine Beantwortung Deiner Frage waere eine diesbezuegliche Anwort sicherlich dienlich ...
Mit kollegialen Gruessen
JoK
EDIT: Es muss natuerlich 'ueber die Geschaefts*fuehrung*' heissen.
Erstellt am 12.04.2007 um 22:26 Uhr von Lotte
JoK,
bitte nicht für GO werben, meist sind sie überflüssig und selten sinnvoll.
Ein Beschluss, der ja in der Sitzungsniederschrift fetgehalten wird, reicht vollkommen.
Fee,
wichtig ist, dass die MBR im Gremium verbleiben. Dazu Däubler unter § 27 RN 43
"Mitbestimmungsrechte können in kleineren Betrieben nur vom BR in seiner Gesamtheit wahrgenommen werden"
Erstellt am 12.04.2007 um 23:06 Uhr von hans
Hallo zusammen,
bei uns (5'er) läuft die "Geschäftsführung" primär auf folgende (uns sicher nicht abschliessende) Punke raus:
- Treffen mit GL (zusammen mit Stelli, selten allein)
- 'bevorzugter Ansprechpartner' für alles und jeden, falls von Kollegen nicht andere BRM sowieso bevorzugt werden
- 'Vordenken' bzw. zeitliche Koordination der nächsten Themen - beider Frage was Thema sein sollte ist aber jedes BRM gefragt
- Schrift- und Mailverkehr, insbesondere mit GBR und GL
- Buchen der Seminare (undankbarer Job)
- Zusammenhalt der Truppe (ganz wichtig!)
Erstellt am 13.04.2007 um 15:08 Uhr von Fee
Hallo JoK,
soweit ich weiß, gibt es keinen Geschäftsordnung für den Betriebsrat. In der letzten Amtsperiode holte sich der BRV allerdings durch einen förmlichen Beschluss die Befugnis, die "alltäglichen Geschäfte" alleine durchführen zu dürfen.
Da jedoch die neue Amtszeit angebrochen ist und sich der BR teilweise neu zusammengesetzt hat, ist dieser Beschluss ja nicht mehr rechtens. Jetzt fällt mir noch was ein: Sollte nur einer (wir sind 7 BR) bei einem erneuten Beschluss in dieser Form dagegen stimmen, wird der Beschluss dann überhaupt rechtskräftig???
Erstellt am 13.04.2007 um 16:40 Uhr von waschbär
Fee,
G-Wurm, hoffe Du hast dir Gut überlegt auf was du dich da einlässt ?
Hattet ihr nicht mal 9 BR s ????
Erstellt am 13.04.2007 um 17:27 Uhr von JoK
Hallo Fee,
der (meiner Meinung nach noch immer gueltige) Beschluss sollte (relativ) problemlos aufgehoben werden koennen , sofern es im Gremium eine Mehrheit (§ 33 BetrVG) gibt.
Die "alltaeglichen Geschaefte" sollten dann jedoch bei einem neuen Beschluss ein wenig genauer definiert werden. Wenn es sich z.B. um die reinen Pflichtaufgaben|Rechte des BRV gem. § 26 Abs. 2 , § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 29 Abs. 3 BetrVG usw. handelt, muss sicherlich keine spezielle Regelung gefunden werden, da dies ja bereits definiert wurde.
Evtl. erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung ungemein ;-)
Allerdings hoert sich Deine Frage auch ein wenig danach an, dass es bei Euch im Gremium diesbezueglich einen Konflikt gaebe. Falls dem so waere, wuerde ich versuchen, zunaechst eine evtl. vorhandene Uneinigkeit zu beseitigen.
Erstellt am 13.04.2007 um 17:50 Uhr von Lotte
Fee,
Du hast meine Antwort gelesen, dass Mitbestimmungsrechte in kleineren BR (unter 9) NICHT, NIEMALS, NIE übertragen werden können!!!!!
Nur Aufgaben wie: Schriftverkehr, Einladungen, Beschlüsse abarbeiten, BR- Sitzungen vorbereiten.
Erstellt am 13.04.2007 um 18:09 Uhr von JoK
@ Lotte
Mitbestimmungsrecht wuerde ich nicht unter "laufende Geschaefte" subsumieren, da man sich ansonsten die Betriebsrats|Personalratsarbeit gleich sparen koennte ...
Ich koennte mir jedoch vorstellen, dass die (eigenverantwortliche) Betreuung einer Seite im betriebseigenen Intranet, verantwortliche Bearbeitung von sonstigen Betriebsratsinformationen (Infobriefe, BR-Zeitung) auf diesem Wege uebertragen werden koennten.
Mit kollegialen Gruessen
JoK
Erstellt am 13.04.2007 um 19:10 Uhr von waschbär
Jok,
"sicherlich wird es noch qualifiziertere Antworten geben" , genau ! besser ist das für 58620 !
Erstellt am 13.04.2007 um 19:31 Uhr von waschbär
Fee,
wie ich bin nicht die Fee, ich bin eine andere Fee ?
haben wir hier Fee´n überschuss ?
Erstellt am 13.04.2007 um 19:43 Uhr von Fee
Hallo Waschbär,
Du musst mich verwechseln, bei uns gab es immer nur 7 BR-Mitglieder!
Grüssle
Fee
Erstellt am 13.04.2007 um 19:51 Uhr von Fee
Hallo JoK,
warum sollte der alte Beschluss noch rechtskräftig sein?-Dieser wurde doch von ganz anderen Betriebsräten gefasst!
Deine Konflikttheorie ist in der Praxis tatsächlich so, jedoch ausgelöst vom BRV, der meint., er würde auf die BR-Mitglieder nur dann zurückkommern, wenn er sich gegenüber der GL "in einer Sache nicht ganz sicher ist"...Ansonsten wird vermutlich allein entschieden.
Erstellt am 13.04.2007 um 19:57 Uhr von waschbär
an alle Fee´n,
Soory Fee 7 BR ... stimmt ich meinte Fee mit 9 Br´s . Habe den Fehler auch erst durch Mail vom Fee 9 ér BR´s mit bekommen .
Werd mich nun ins Fee´n Land begeben um euch alle mit "Nummernschildern" zu versehen den Beschluss vom "Fee´n G- BR" habe ich schon dafür !
Grüsse ... vom Waschbär
ähh eins noch "alte Beschluss noch rechtskräftig " warum sollte der nicht mehr gültig sein ????
Erstellt am 13.04.2007 um 20:06 Uhr von Fee
Hallo Waschbär,
es wäre für mich logisch, dass mit Bildung eines neuen Betriebsrates solch ein förmlicher , nenen wir es Einzelbeschluss, (da von dem alten BR abgestimmt und somit beschlossen) automatisch aufgehoben wird. Immerhin sind im neuen Gremium 4 neue BR dabei, die ja ihr Mitbestimmungsrecht bezüglich des Beschlusses gar nicht ausüben konnten.
Ob meine Logik jedoch mit dem Recht übereinstimmt - non lo so.
Erstellt am 13.04.2007 um 20:12 Uhr von waschbär
Fee 7,
ich denke mal das dewr Beschluss wen er denn Fachgerecht ist noch gültig ist .......
ggf würde ich das 2ding" nochmal aufrollen und es fachgerecht "abschmettern" so wegen der sichern seite .
Erstellt am 13.04.2007 um 20:15 Uhr von Lotte
Waschbär,
m.E. gilt dieser Beschluss aber nicht fort, da er unmittelbar die BR Arbeit betrifft. Diese muss ja nach jeder Wahl neu geordnet werden.
Klingt mir auch ganz danach, als ob ich mit meinen Befürchtungen Recht habe.
Jok,
über laufende Geschäfte findet man im Gesetz leider kaum bis gar nichts Konkretes. Vielleicht kannst Du uns da mal Dein PersVG leihen? ;-))
Erstellt am 13.04.2007 um 20:53 Uhr von JoK
Hallo Lotte,
> m.E. gilt dieser Beschluss aber nicht fort, da er unmittelbar die BR Arbeit betrifft.
> Diese muss ja nach jeder Wahl neu geordnet werden.
Hmm, man koennte diese Argumentation aus Gruenden der Praktikabilitaet nachvollziehen (wer kennt schon alle Beschluesse eines 'alten' Betriebsrats ;-).
Gleichwohl finde ich, dass eine Unterscheidung von Beschluessen mit Innen- und Aussenwirkung irgendwie nicht unbedingt konsequent ist. Formell sehe ich aus dem reinen Gesetzestext nicht unbedingt eine Grundlage fuer eine solche Handlungsweise. Falls es nicht bereits Urteile zu einem solchen Verfahren gibt, die Deine Auffassung bestaetigen, wuerde ich - einfach um auf der sicheren Seite zu sein - den urspruenglichen Beschluss im Beschlussverfahren aufheben und einen geaenderten Beschluss neu fassen.
> über laufende Geschäfte findet man im Gesetz leider kaum bis gar nichts
> Konkretes.
Ich muesste hier auch mal ein wenig nachforschen. Es erscheint mir aber sinnvoll (im Hinblick auf z.B. die Mitbestimmungsrechte des BR/PR), dass hiermit all dies gemeint ist, was nicht zur *Verpflichtung* des BR/PR zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen fuehrt.
> Vielleicht kannst Du uns da mal Dein PersVG leihen? ;-))
Klar:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/326-9-hpvg/hpvg.htm
gib es mir bitte wieder, wenn Du es nicht mehr brauchst ;-)
§ 30 HPVG ist aber auch nicht sonderlich erhellend %-|
Mit kollegialen Gruessen
JoK
Erstellt am 13.04.2007 um 20:56 Uhr von JoK
@ waschbaer
Magst Du mir
| "sicherlich wird es noch qualifiziertere Antworten geben" , genau ! besser ist das
| für 58620 !
nochmals in einfachen Worten erklaeren?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 13.04.2007 um 21:06 Uhr von waschbär
Mein lieber Joachim K.
Bedauerlicher weise kann der Waschbär das nicht
>| "sicherlich wird es noch qualifiziertere Antworten geben" , genau ! besser ist das
| für 58620 !
> nein, kann ich nicht, weil es ja nun schon die Kurzform ist und einfacher geht es nicht ! aber es sollte nichts in richtung beleidigung sein, aber das weisst du ja .
nichts für ungut .... Grüsse vom Tor zur Welt , nach Hessen .
Erstellt am 13.04.2007 um 21:28 Uhr von JoK
Hallo waschbaer,
> | "sicherlich wird es noch qualifiziertere Antworten geben" , genau ! besser ist das
> | für 58620 !
[Wunsch nach weiterer Erklaerung]
> nein, kann ich nicht, weil es ja nun schon die Kurzform ist und einfacher geht es
> nicht ! aber es sollte nichts in richtung beleidigung sein, aber das weisst du ja .
Ich fuehle mich durchaus nicht beleidigt, hatte gleichwohl gerne gewusst, wo die konkreten Kritikpunkte bei meinem Beitrag liegen. Muss aber auch nicht unbedingt sein ...
Gruss
Joachim