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Einladung durch den Arbeitgeber

I
itsme
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber lädt zu einem Treffen der Abteilungsleiter ein und für den BR wird ausdrücklich der "Vorsitzende des Betriebsrates, keine Vertreter" geladen. Kann der Arbeitgeber wirklich bestimmen, wer vom BR teilnimmt?

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Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

29.06.2010 um 10:28 Uhr

Der Vorsitzende ist der Ansprechpartner des AG, niemand anders. Je nach Wichtigkeit der Informationen sollte man dem AG schon zugestehen, dass er die richtigen Leute einlädt.

I
itsme

29.06.2010 um 10:45 Uhr

Da hast Du sicher grundsätzlich Recht, aber spielen wir mal folgende ganz unterschiedliche Szenarien durch:

  1. (einfach) der Vorsitzende ist verhindert oder
  2. (schon komplizierter) der Vorsitzende ist schon als Abteilungsleiter geladen und der BR möchte ihm den ständigen Rollenwechsel ersparen
Z
zyklus

29.06.2010 um 12:58 Uhr

Hi,

mal egal wie viele Eventualitäten man konstruieren kann.... Der AG hat zwar nicht das Recht nur eine bestimmte Person zu laden, aber er kann. Sollte der Vorsitzende nicht können, dann gibt es immer noch einen Stellvertreter.

Wenn der AG NUR mit dem BR-V sprechen möchte, könnte man sich schon Gedanken machen.

Zyklus

R
rkoch

29.06.2010 um 15:54 Uhr

Eine Frage stellt sich obendrein: Muss der AG überhaupt jemanden vom BR zu einem "Treffen der Abteilungsleiter" laden? IMHO nicht. Selbst wenn es in diesem Treffen um Themen geht, die die MBR (und sei es nur die Informationspflichten) betrifft, kann der AG immer noch selbst entscheiden wie und wann die Beteiligung des BR stattfindet, solange sie "vollständig und rechtzeitig" erfolgt.

Fakt ist, der "Vorsitzende ist der Ansprechpartner des AG" aber ob das in der Situation angemessen ist müsst ihr selbst entscheiden. Falls die beiden Fallgestaltungen von itsme ein Problem darstellen würde ich empfehlen das mit dem AG auszudiskutieren. Einerseits bedeutet die Information des AG an den BR wenn er diese nachträglich noch machen muss einen höheren Aufwand als jemanden vom BR an entsprechenden Sitzungen teilnehmen zu lassen, andererseits muss der AG das selbst wissen was für ihn besser oder richtiger ist. Irgendwie haben beide Seiten ihr Interesse an der Sache - das muss sich doch irgendwie regeln lassen, oder?

I
itsme

29.06.2010 um 16:06 Uhr

Liebe BR-Kollegen, Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank für Eure Antworten

itsme

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