Erstellt am 28.06.2010 um 15:42 Uhr von rainerw
Die Vermutung das sein AV aufgrund seines BR Mandats (wenn auch hier nur als Nachrücker)
liegt wohl sehr nahe. Nur dürfte dies wohl so gut wie unmöglich sein dem AG dieses nachzuweisen. Und selbst wenn würde dies wohl wenig nützen. Der Kollege hat seinerzeit gewusst wie lange sein Engergement bei euch in der Firma gehen wird. Was darüber hinaus geht ist bis zueiner neuerlich Vertragsunterzeichnung rein spekulativ. Und mit wem der AG Verträge abschliesst ist nun mal nach der Vertragsfreiheit seine sache.
Ist leider so.
Erstellt am 28.06.2010 um 15:54 Uhr von pfeilenbogen
Jede Vertragsverlängerung löst die MB gem. § 99 aus, da könntet ihr dann ggf. euere Möglichkeiten nutzen, vor allem wenn sich auch dieser Koll. auf die dann freie Stelle bewirbt.
Erstellt am 29.06.2010 um 09:51 Uhr von Niemand
Ja und jede andere Vertragsverlängerung mit dem Hi8nweis ablehnen, daß der Ersatz-BR geeigneter erscheint. Der AG kann sich ja dann für jeden neuen Vertrag die Zustimmung beim Arbeitsgericht holen. Da wird er aber eine Freude und Kosten haben für 70 Verträge.