Hallo zusammen!

Wir wollen bei uns eine BV zum Thema Einsatz von AÜGs aufsetzen. Zurzeit haben wir bei 100 Festangestellten ca. 50 AÜGs. Da der Arbeitgeber nicht bereit ist die Quote runterzufahren wollen wir wenigstens für ahnliche Bedingungen für die AÜGs sorgen. Allerdings wird auf Personaländerungsmitteilung bei AÜGs nie Gehalt angegeben. Auch in der Aufstellung der Gehälter fehlen die AÜGs.

Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass uns das nicht angeht, da der Verleiher ja nem Tarifvertrag angehört. Wie sollen wir denn dann im Vorfeld klären, dass der neue Kollege zumindest ein ähnliches Gehalt bekommt wie der Rest der Belegeschaft???
Laut Arbeitgeber brauchen wir als Betriebsrat nur aktiv werden, wenn sich ein AÜG-Kollege beschwert.