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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AÜG - vergleichbare Bedingungen

W
werweisswas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir wollen bei uns eine BV zum Thema Einsatz von AÜGs aufsetzen. Zurzeit haben wir bei 100 Festangestellten ca. 50 AÜGs. Da der Arbeitgeber nicht bereit ist die Quote runterzufahren wollen wir wenigstens für ahnliche Bedingungen für die AÜGs sorgen. Allerdings wird auf Personaländerungsmitteilung bei AÜGs nie Gehalt angegeben. Auch in der Aufstellung der Gehälter fehlen die AÜGs.

Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass uns das nicht angeht, da der Verleiher ja nem Tarifvertrag angehört. Wie sollen wir denn dann im Vorfeld klären, dass der neue Kollege zumindest ein ähnliches Gehalt bekommt wie der Rest der Belegeschaft??? Laut Arbeitgeber brauchen wir als Betriebsrat nur aktiv werden, wenn sich ein AÜG-Kollege beschwert.

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Community-Antworten (4)

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rkoch

25.06.2010 um 14:50 Uhr

Wie sollen wir denn dann im Vorfeld klären, dass der neue Kollege zumindest ein ähnliches Gehalt bekommt wie der Rest der Belegeschaft???

Blöde Antwort aber eindeutig wahr: Gar nicht! Leider hat Euer AG Recht. Ihr seid zwar für die Leih-AN genauso zuständig wie für Eure AN, aber genauswenig wie ihr den Lohn für Eure AN aushandeln könnt, könnt ihr in dieser Richtung irgendetwas für die Leih-AN tun. Auch die Eingruppierung nach §99 geht nicht über Euch sondern über den BR des Verleihunternehmens, denn von diesem erhalten diese ihr Entgelt. Allerdings könnt ihr mit Eure AG eine FREIWILLIGE BV abschließen, die diesen dazu verpflichtet nur noch Leih-AN auszuleihen, die von deren AG ein be Euch übliches Gehalt bekommen (wie z.B. bei BMW geschehen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarifvertrag-mit-zeitarbeitsfirmen-mehr-geld-fuer-bmw-leiharbeiter-1.183919 Zwingen könnt ihr ihn nicht, da das nicht unter eines der einigungsstellenfähigen MBR fällt.

Laut Arbeitgeber brauchen wir als Betriebsrat nur aktiv werden, wenn sich ein AÜG-Kollege beschwert.

Falsch. Was das Einkommen angeht könnt ihr selbst dann nichts tun wenn er sich beschwert, und ansonsten könnt ihr alles Regeln was ihr auch für Eure AN regelt auch ohne das er sich beschweren müsste.

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rainerw

25.06.2010 um 14:55 Uhr

@werweisswas uns z.B. ist es gelungen eine Quote von 16% fest zu schreiben. Und das bei ca. 230 MA. Um den AG da hin zu bekommen könnte es eine Maßnahme sein Überstunden abzulehnen. Desweiteren haben wir in eine BV verankert das nur solche Leiharbeitsunternehmen bei uns ins Haus kommen die einen Kooperationsvertrag zwischen der BZA und dem DGB besitzen. Dies ist eigentlich die einzigste Möglichkeit gegen Lohndumping bei Leiharbeitsfirmen vor zu gehen. Zumindest sehen wir das so.

M
motte

26.06.2010 um 19:30 Uhr

@rainerw die Maßnahme, Überstunden abzulehnen gefällt mir, Gründe für so eine Aktion findet man immer. Kann man aber den AG mit so agressieven Mitteln in eine bestimmte Richtung schieben?

R
rainerw

26.06.2010 um 20:37 Uhr

@motte Mir gefällt die Maßnahme Überstunden abzulehnen eigentlich weniger, denn viele Aufträge ist auch immer ein Zeichen von sicheren Arbeitsplätzen. So etrwas sollte man auch nur dann machen wenn man als BR richtig argumentieren kann. Manchmal geht es aber halt nicht anders. Alternativ dazu könnte man auch, wenn der Betrieb im 3 Schicht läuft, eine BV ZUR 4 Schicht vorlegen. Auch das würde dazu führen das mehr Festangestellte gebraucht werden. Nun hat der AG die Qual der Wahl. Alles nur Vorgeschobene Taktik um sein eigentliches Ziel zu erreichen. Und klappt es mal nicht ganz so wie man gerne will hat man doch eine gute Argumentation für die nächste Betriebsversammlung und der AG in jedem Fall den schwarzen Peter.

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