Hallo,

in unserem Betrieb wurde eine Stelle, die schwer zu besetzten ist, zunächst intern, später extern ausgeschreiben. Nun hat ein Mitarbeiter der Geschäftsleitung mittgeteilt, das er einen geeigneten Bewerber kennen würde. Gegen eine Prämienzahlung würde er dann die Daten dieser Person nennen. Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen bzw. dieses Angebot unverschämter Natur sei und dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Kann das so sein, wenn ja ,aufgrund welcher Rechtslage? Bisher sind noch keine Maßnahmen getroffen worden, wir als BR wollen uns aber vorab bereits informieren.

Vielen Dank!