Grund für fristlose Kündigung gegeben?
Hallo,
in unserem Betrieb wurde eine Stelle, die schwer zu besetzten ist, zunächst intern, später extern ausgeschreiben. Nun hat ein Mitarbeiter der Geschäftsleitung mittgeteilt, das er einen geeigneten Bewerber kennen würde. Gegen eine Prämienzahlung würde er dann die Daten dieser Person nennen. Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen bzw. dieses Angebot unverschämter Natur sei und dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Kann das so sein, wenn ja ,aufgrund welcher Rechtslage? Bisher sind noch keine Maßnahmen getroffen worden, wir als BR wollen uns aber vorab bereits informieren.
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
24.06.2010 um 14:20 Uhr
Heißes Thema....
Eine Kündigung ist GRUNDSÄTZLICH in die Zukunft gerichtet. Geahndet wird nicht ein aktuell passiertes Verschulden, sondern die zu erwartende Widerholung des Verschuldens in der Zukunft.
Eine derartige Kündigung wäre eine außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung. Eine solche kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn durch das Verhalten des AN das Vertrauensverhältnis so grundlegend gestört wäre, das eine Fortsetzung der weiteren Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Dazu gehören definitiv Straftaten, vor allem gegenüber dem AG aber auch allgemein bei AN in Vertrauensstellung. Aber auch beleidigendes, defamierendes oder geschäftsschädigendes Handeln kann dafür ausreichen.
Nicht dazu gehören Lohnverhandlungen solange sie sachlich bleiben. Da es wohl kaum Aufgabe des AN ist dem AG andere AN zuzuführen, kann ein AN IMHO für diese Handlung auch ein entsprechendes Entgelt verlangen, wie jeder andere geschäftliche Arbeitsvermittler auch. Der AG muss darauf ja nicht eingehen. Wo da ein Vertrauensverstoß zu finden sein soll erschließt sich mir nicht. Einzige (IMHO weit hergeholte) Begründung die mir einfällt: Der AG sieht das so, das der AN den AG auffordert ihn zu BESTECHEN (geht das in der Form überhaupt?) damit er den Kandidaten preisgibt. Bestechung und Annahme von Schmiergelder IST ein Grund für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Ob man den Fall so sehen kann, fraglich..... Wenn es allerdings so zu sehen wäre, wäre wohl auch die negative Zukunftsprognose erfüllt, da der AN damit seine Bereitschaft zur Annahme von Schmiergeldern publik gemacht hat, und es wäre zu erwarten, das er das wieder tun würde......
"unverschämte Angebote", solange sie nicht beleidigend, diskriminierend oder defamierend sind, sind übrigens kein Grund......
24.06.2010 um 14:26 Uhr
Die Frage ist natürlich auch, wie diese Forderung geäussert wurde. Aber grundsätzlich sehe ich mit einer derartigen Anfrage auch kein Problem. Im gegenteil, bei uns im Unternehmen geht sogar von dem AG eine Prämierung aus, wenn ein AN geeignete Bewerber bringt und diese mindestens drei Monate im Unternehmen tätig sind. Und bei den ganzen Arbeitsvermittlern heutzutage, ist eine Prämierung einer geeigneten Arbeitskraft eher Gang und Gäbe denn eine unverschämte Forderung
24.06.2010 um 14:30 Uhr
Und mich interessiert, warum der BR jetzt eingeschaltet wurde vom AG. Hier sehe ich keinen Grund. Der BR ist IMHO noch nciht mit im Boot und wenn er es denn dann mal ist, kann er eh nur Bedenken äußern... oder handelt es sich um ein BRM?
Wie dem auch sei, mit diesem thema befassen sich wenn dann Gerichte und nciht der BR
24.06.2010 um 14:46 Uhr
@rkoch: sehe ich genauso. Einen Vertrauensverstoß sehe ich erst einmal auch nicht.
@Don Johnson: Der BR hat die Info von der Geschäftsleitung. Es hadelt sich nicht um ein BRM. Voraussichtlich wird es eine Personalgespräch geben. Und ich gehe davon aus, das der AN den Betriebsrat bitten wird daran teilzunehmen.
24.06.2010 um 15:34 Uhr
@sankofa na, dann lass den Arbeitgeber doch reden und überlegen. Es ist SEINE Aufgabe, eine Rechtsgrundlage zu finden, nach der er eine Kündigung begründen will. Als BR würde ich mich da zurücklehnen und erst dann Gedanken machen, wenn eine Anhörung auf dem Tisch liegt. Oder erwartet die GL nun vom Betriebsrat eine Lösung ?
Wenn der gesuchte Mitarbeiter wirklich der geeignete ist und wenn die GL dafür eine Prämie zahlen möchte, dann ist das vielleicht sogar ein lohnendes Geschäft. Jede Annonce in der Zeitung kostet schließlich auch Geld, das man sich sparen kann, wenn ein Tipp aus den eigenen Reihen kommt.
Wenn sie aber nix zahlen möchten, dann sollen sie einfach dankend ablehnen. Ich kann jedenfalls keine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pfilchten sehen, denn es gehört vermutlich nicht zu den Aufgaben des MA, Personal zu suchen.
24.06.2010 um 15:50 Uhr
peters Da gebe ich dir sowas von Recht...
Drum genau so mein Einwand...
Manchmal machen sich Gremien halt die Gedanken des AG und ich finde, das tut nicht not.
Wenn man einen solch qualifizierten neuen AN braucht, und ein AN kennt einen, dann finde ich es wirklich legitim wenn er eine Prämie erhält.
Was man als BR vielelicht machen kann, eine BV diesbezüglich mit dem AG abzuschließen um die Höhe der Prämien festzusetzen usw...
24.06.2010 um 15:59 Uhr
Vielen Dank für die vielen Anregungen.
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