Neuer Vertrag im alten Unternehmen, Mitgliedschaft im BR
Liebe Kollegen, meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:
Ich bin Mitglied eines gerade neu gewählten Betriebsrats und ich habe die Möglichkeit eine neue Stelle im Unternehmen anzutreten. Vermutlich wird es hierzu einen neuen Arbeitsvertrag geben.
Meine Frage ist, erlischt mit diesem neuen Arbeitsvertrag meine Mitgliedschaft (Wahl) zum Betriebsrat ?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
20.07.2021 um 10:55 Uhr
Der Arbeitsvertrag hat keinen Einfluss auf deine BR-Mitfliedschaft. Du solltest doch wissen ob der BR für die neue Stelle zuständig ist.
20.07.2021 um 11:41 Uhr
Prüfe ob Ihr als BR derzeit für die Stelle zuständig seid. Wenn ja ändert sich nichts. Wenn Du in einen Bereich gehst in dem Ihr nicht zuständig seid erlischt Deine Mitgliedschaft. Der Begriff "im Unternehmen" kann viel bedeuten. Vielleicht etwas näher beschreiben.
20.07.2021 um 23:32 Uhr
Eine andere Stelle anzutreten wäre normalerweise eine Versetzung. Dazu wäre ein neuer Arbeitsvertrag nicht notwendig. Es sei denn, Du wechselst derart, das Du aus einem Betrieb ausscheidest ... dann ist wohl ein neuer AV nötig und damit die BR-Mitgliedschaft "futsch".
21.07.2021 um 09:46 Uhr
Ggf. gibt es auch einen neuen Arbeitsvertrag, (ich habe mittlerweile den 3. in selben Unternehmen) oder zumindest eine Zusatzvereinbarung.
Für die Betriebsratstätigkeit ist aber nicht das Unternehmen sondern der Betreib ausschlaggebend. Hier hat Thomas63 recht.
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