Erstellt am 22.06.2010 um 22:50 Uhr von Brentan
Also zuerst einmal kann jeder Posten im Betriebrat, per Beschluß und Neuwahl neu verteilt werden, Auch der des Vorsitzenden!!
Eine Mehrheit der Stimmen vorrausgesetzt.
Und eins verstehe ich nicht..
Warum hat der Stelli dann uneingeschränkten Einblick in "sämtliche Personalunterlagen"??
Dem würde ich schön einen geben wenn der wilkürlich in meiner Akte schnüffeln würde!!
Erstellt am 23.06.2010 um 01:03 Uhr von Biggy
Ach glaube wir haben es hier mit einem Betriebratsvorsitzenden zu tun der sich für den lieben Gott hält und alle anderen sind nur Fußvolk. Wieso glaubst du du hättest Sonderechte und der Stellvertreter weniger Rechte als du.
Wieso hast du uneingeschränken Einblick in Personalakten , die gehen weder dich noch ein anderes BRM was an.
Meinst du nicht auch du solltest mal mit deinem Kollegen reden anstatt zu versuchen ihn abzusägen.
Denken die anderen auch so wie du oder müssen die die gleiche Meinung haben wie du.
Na ich würde an deiner Stelle auf meinen Urlaub verzichten, denn ohne dich wird eh nichts gehen und der BR wird zusammenbrechen.
Erstellt am 23.06.2010 um 08:16 Uhr von Tulpe
Hallo Goetterzorn,
ich würde den BR auf seine Schweigepflicht hinweisen §79 und Ihm sagen das er nach § 120 Bestraft werden kann.
Personalakten kann er nicht so Einfach einsehen.
Gruß Tulpe
Erstellt am 23.06.2010 um 08:50 Uhr von Petrus
> In drei Wochen Fahre ich in Urlaub und mein Stelvertr. hat dann uneingeschränkte
> Einsicht in die Personalunterlagen u.s.w.
Problem: _Jedes_ BRM hat _jederzeit_ (nicht nur in Deinem Urlaub) uneingeschränkt Einblick in sämtliche Unterlagen des BR! Ich glaube, hier sind dringend Grundlagenschulungen angesagt! Wieder für alle! (Auch wenn sie hier scheinbar selbst der BRV dringend braucht.)
Erstellt am 23.06.2010 um 11:32 Uhr von DerAlteHeini
Petrus,
bravo!!!!!!
Goetterzorn
Wann begreifen die Betriebsratsgötter es endlich, dass alle Betriebsratsmitglieder die gleichen Rechte und selbstverständlich auch die gleichen Pflichten haben. Weder der Vorsitzende noch das Gremium Betriebsrat und auch nicht der Arbeitgeber kann einem Betriebsratsmitglied seine Betriebsratsarbeit vorschreiben. Auch braucht sich ein Betriebsratsmitglied vor den Genannten nicht für seine Betriebsratsarbeit rechtfertigen.
Verstößt ein Betriebsratsmitglied gegen seine Pflichten, verletzt zum Beispiel den Datenschutz, so hat auch dieses Betriebsratsmitglied dafür gerade zustehen.
Jedes Betriebsratsmitglied hat uneingeschränktes Recht ALLE Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. Das gilt nicht nur für die Sitzungsniederschriften und der Betriebsratsbibliothek sondern auch für alle anderen Unterlagen.
Erstellt am 23.06.2010 um 11:48 Uhr von Wetzlaf
Goetterzorn,
>Ich in meiner Funktion als BR-Vorsitzender habe das Problem<
Du hast ein ganz anderes Problem.