Guten Tag.

Bei einer BR-Wahl stehen dem Minderheitengeschlecht (=MG) 4 von 10 Sitze zu. Die Stimmauszählung hat ergeben, dass gemäß Verteilung auf den Listen zunächst 2 Sitze diesem Geschlecht zufallen.

Nun kommt es zur Anwendnung von §15 Abs. 5 der WO.

Da Höchstzahl Rang 10 vom MG belegt, muss demnach die Liste mit Höchstzahl Rang 9 den Sitz an das MG vergeben. Erledigt. Damit 3 Sitze an MG.

Nun geht es zur nächst niedrigeren Höchstzahl. Hier ist aber ein Gleichstand auf 2 Listen:
Höchstzahl Rang 8 = Höchstzahl Rang 7.

Muss hier gelost werden? Das geht nicht eindeutig aus §15 Abs. 5 hervor, wäre in meinen Augen aber naheliegend.

Das Wahlprogram hier auf der Webseite weist allerdings einfach der niedrigeren Listennummer den Rang 7 zu und damit der höheren Listennummer Rang 8 und bestimmt dort das MG, ohne einen Hinweis auf ein Losverfahren zur Bestimmung des Ranges.

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, sich die Höchzahlen der beiden in Frage kommenden Personen des MGs auf den beiden Listen anzuschauen. Hier verliert dann die Person auf Rang 7 (Höchstzahl=Rang 8) ihren Platz und gibt diesen weiter an das MG auf der gleichen Liste, da diese eine größere Höchstzahl hat, also das MG auf der anderen Liste.

Gibt es ein eindeutiges Vorgehen bei diesem Fall?

Vielen Dank für eine Erklärung bzw. Begründung.