Erstellt am 16.06.2010 um 16:59 Uhr von Tanzbär
Der BR wurde von den Mitarbeitern gewählt und hat die verdammte Pflicht, auch mit denen zu reden.
Was will da ein Vorstand verbieten? Der soll seine eigenen Hausaufgaben machen.
Erstellt am 16.06.2010 um 17:18 Uhr von bademeister
In unserem Fall tritt aber der Vorstand an die MA ran und verbietet ihnen mit dem BR zu sprechen!
Erstellt am 16.06.2010 um 18:12 Uhr von DonJohnson
Was dann wieder eine Behinderung der BR Arbeit wäre.... nur mal so sinniert ;-)))
Erstellt am 16.06.2010 um 18:27 Uhr von juest
Lase dir das Verbot, mit dem BR zu sprechen , schriftlich geben.
Gib diesen Wisch dem BR .
Der kann dann das Arbeitsgericht beschäftigen .
Erstellt am 16.06.2010 um 22:36 Uhr von DerAlteHeini
bademeister
Tolle Tipps hier.
Es dürfte reichen, wenn Betriebsratsmitglieder mit einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass Arbeitnehmer den Betriebsratsmitgliedern berichtet haben, dass Mitglieder des Vorstands an Kollegen herangetreten sind und Gespräche mit dem BR verboten haben.
Mit dieser eidesstattlichen Versicherung und dem entsprechenden Beschluss des BR geht der Vorsitzende des BR zur Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht und beantragt dort eine einstweilige Verfügung, in der beantragt wird, dem Vorstand unter Androhung eines Zwangsgeldes zu untersagen, Arbeitnehmers des Betriebes den Besuch und Gespräche mit dem BR zu verbieten.
Genanntes dürfte schnell vom Arbeitsgericht entschieden werden, da das ArbG nur das beschließen muss, was das Gesetz/Rechtsprechung eh schon vorgibt.
Erstellt am 16.06.2010 um 22:48 Uhr von Laffo
...aber luschtich wäre trotzdem sohn Wisch ;-D
Erstellt am 16.06.2010 um 23:40 Uhr von DonJohnson
DAH
Na sag mal:
*Es dürfte reichen, wenn Betriebsratsmitglieder mit einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass Arbeitnehmer den Betriebsratsmitgliedern berichtet haben, dass Mitglieder des Vorstands an Kollegen herangetreten sind und Gespräche mit dem BR verboten haben.*
Und das ist dein ernst?