Wir sind eine Behinderteneinrichtung mit pflegebedürftigen Menschen (laufen aber noch nicht unter einer Pflegeeinrichtung als solche). Wir müssen keine Dienstkleidung, wie in Krankenhäusern oder Altenheimen tragen. Der Arbeitgeber möchte nun in einem Personalhygieneplan festlegen, dass die Arbeitnehmer keinen Schmuck, auch keine Ehe-
ringe tragen dürfen, sowie keinen Nagellack. Darf der Arbeitgeber dies ohne Betriebsvereinbarung, ohne Zustimmung des Betriebsrates anordnen? Im Arbeitsvertrag ist der Punkt nicht angesprochen, es besteht also bisher keine vertragliche Vereinbarung in diesem Punkt.