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Anordnung des AG soll den Mitarbeitern das Tragen von Schmuck etc. verbieten

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Fischerin
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Behinderteneinrichtung mit pflegebedürftigen Menschen (laufen aber noch nicht unter einer Pflegeeinrichtung als solche). Wir müssen keine Dienstkleidung, wie in Krankenhäusern oder Altenheimen tragen. Der Arbeitgeber möchte nun in einem Personalhygieneplan festlegen, dass die Arbeitnehmer keinen Schmuck, auch keine Ehe- ringe tragen dürfen, sowie keinen Nagellack. Darf der Arbeitgeber dies ohne Betriebsvereinbarung, ohne Zustimmung des Betriebsrates anordnen? Im Arbeitsvertrag ist der Punkt nicht angesprochen, es besteht also bisher keine vertragliche Vereinbarung in diesem Punkt.

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Community-Antworten (8)

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Werner

06.08.2007 um 09:52 Uhr

Hallo Fischerin, das fällt unter: § 87 BetrVG - Kommentar Mitbestimmungsrechte Abs.1 Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Nr.1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Der BR hat MBR.

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pirat

06.08.2007 um 10:01 Uhr

wie sieht es bei euch mit der Hygiene-Verordnung aus?

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), geändert durch Gesetz vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2960), in Verbindung mit § 10 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz - ZVO-IfSG - vom 28. November 2000 (GV. NRW. S. 701) wird verordnet:

kommt die nicht zum tragen?

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Waschbär

06.08.2007 um 10:27 Uhr

pirat, weis meinst du warum es so viele secundär Erkrankungen gibt .... mangelde H- !

P.S wer schmuck in der Pflegeträgt oder bei Pflegerischen Tätigkeiten , der nimmt billigend in Kauf das er den zu Pflegenden "Verwundet" und das ist Körperverletzung mit Vorsatz .......

mhh Fischerin , guckst du googel, was Vieren und Batis in Wunden anrichten welche von Plegekräften auf den Menschen über tragen wurden :-(

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wölfchen

06.08.2007 um 12:07 Uhr

an Werners Beitrag anknüpfend: "Vorsicht Verletzungsgefahr: Schmuck im Dienst Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und die Richtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sind eindeutig: Bei Arbeiten mit einer Infektionsgefährdung darf kein Schmuck an Händen und Unterarmen getragen werden.

Der Grund: Unter Ringen, Armbändern oder Uhren findet keine effektive Desinfektion statt. So entsteht ein Keimreservoir und damit eine Gefahrenquelle für Patienten und Pflegekraft. Außerdem kann von Schmuck auch eine Verletzungsgefahr für den Träger ausgehen, nämlich dann, wenn Patienten in lange Ohrringe und Ketten greifen.

Verstoßen Pflegekräfte gegen Unfallverhütungsvorschriften, verletzen sie arbeitsvertragliche Verpflichtung zu sorgfältiger Arbeit."

Ich denke also, dass es da kaum was mit zu bestimmen gibt. Die Vorgaben sind eindeutig und unabhängig von der zu tragenden Kleidung.

BT
betriebliche trübung

06.08.2007 um 21:44 Uhr

ok, aber wenn ich meine kette abgeben muss, muss chefs krawatte auch dran glauben. denn ich habe meine zweifel, dass diese genauso oft gewaschen wird wie sein hemd.

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Waschbär

07.08.2007 um 10:16 Uhr

betriebliche trübung,

natürlich muss JEDER der in der Pflegearbeitet , so gekleidet sein ! Egal ob Pflegekraft oder Berater (Wund-)

Ich sage es weil sich selber schon mal gesehen habe eine Uhr am Handgelenk einer "Schwester" bei einer Bewohnerin mit "Pergamenthaut" angerichtet hat .

Ist kein Witz , du glaubst gar nicht wie schnell du dir mein Arzt , im Krankenhaus oder in einer Einrichtung wo du denst das sie sauber ist oder aber du linderung Erwartet, was "auf" sackst und das ist meist noch viel Schlimmer als das warum du eigendlich eine Behandlung wolltest.

BT
betriebliche trübung

07.08.2007 um 19:44 Uhr

danke, waschbärchen, steht für mich auch ausser frage.

ich wollte nur darauf hinweisen, dass hier sehr oft immer nur von den "kleinen" die rede ist und den ober-/chefärzten die krawatte nicht abgeschnitten wird (obwohl diese ist sicherlich als dreckschleuder zu bezeichnen ist).

W
Waschbär

09.08.2007 um 13:53 Uhr

betriebliche trübung,

wen das bei dir so ist hasst du natürlich recht, allerdings ist es für mich eine fragr der "durchsetzung" grade bei Ärzten etc... da habe ich nicht so das problem,aber ich kenne es grede vom Weiblichen Personal .

Muss den Halbgöttern in Schweiss wohl mit dem Doc Hut , ein getrichtert werden :-)

soory, ich vergass das es die "Götter" immer noch gibt . Wird Zeit das die Jaffa Rebelion auch bei euch einzug hält und ihr vom Stargate Komanndo 1, Befreit wird . Nieder mit den Falschen Göttern ! Raus mit den Schlangen aus den Körpern !

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