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Überlastungsanzeigen

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wer hat Erfahrungen mit Überlastungsanzeigen? macht es Sinn, muss der AG reagieren ?

1.09202

Community-Antworten (2)

B
bubie

16.06.2010 um 10:11 Uhr

also grundsätzlich macht die schon sinn, eigentlich immer wenn deine gesundheit bzw. sicherheit oder die der anderen gefährdet ist. der arbeitgeber muss in jedem fall darauf reagieren, da er eine fürsorgepflicht hat und sicherlich nicht in haftung genommen werden will für die fehler des mitarbeiters, die nicht passiert wären, wenn man reagiert hätte, denn letztlich kann nur der arbeitgeber umorganisieren und abhilfe schaffen.

schau auch mal ins arbschg § 15 und 16 - das betrifft die arbeitnehmer.

mfg bubie

S
sueton

16.06.2010 um 16:59 Uhr

Hallo Edmond ! Auf jeden Fall die Berufsgenossenschaft mit ins Boot nehmen;am besten über die Sicherheitsfachkraft oder einen Sicherheitsbeauftragten.

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