Erstellt am 16.06.2010 um 08:11 Uhr von Bubie
also grundsätzlich macht die schon sinn, eigentlich immer wenn deine gesundheit bzw. sicherheit oder die der anderen gefährdet ist.
der arbeitgeber muss in jedem fall darauf reagieren, da er eine fürsorgepflicht hat und sicherlich nicht in haftung genommen werden will für die fehler des mitarbeiters, die nicht passiert wären, wenn man reagiert hätte, denn letztlich kann nur der arbeitgeber umorganisieren und abhilfe schaffen.
schau auch mal ins arbschg § 15 und 16 - das betrifft die arbeitnehmer.
mfg
bubie
Erstellt am 16.06.2010 um 14:59 Uhr von sueton
Hallo Edmond ! Auf jeden Fall die Berufsgenossenschaft mit ins Boot nehmen;am besten über die Sicherheitsfachkraft oder einen Sicherheitsbeauftragten.