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Wahl GBR-Vorsitz

D
DerTEX
Jan 2018 bearbeitet

Verlängert sich die Amtszeit des GBR-Vorsitzenden automatisch, wenn er nicht zur Neuwahl aufruft?

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Community-Antworten (4)

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BRVLH

15.06.2010 um 14:38 Uhr

Der GBR hat keine feste Amtszeit, da § 21 nicht für anwendbar erklärt worden ist. Es handelt sich um eine Dauereinrichtung, die über die Wahlperioden des einzelnen BR hinaus besteht. Die von dem BR in den GBR entsandten Mitglieder verlieren aber mit dem Amtsende des BR ihre Mitgliedschaft auch im GBR, ungeachtet der möglichen Wiederentsendung. Aus dem Charakter des GBR als Dauereinrichtung folgt, dass er sich grundsätzlich nur einmal konstituieren muss. Schau mal § 47 BetrVG.

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Petrus

15.06.2010 um 15:52 Uhr

@BRVLH:

Die von dem BR in den GBR entsandten Mitglieder verlieren aber mit dem Amtsende des BR ihre Mitgliedschaft auch im GBR, ungeachtet der möglichen Wiederentsendung.

Folglich verliert also auch der GBR-V seine Mitgliedschaft und somit sein Amt.

Aus dem Charakter des GBR als Dauereinrichtung folgt, dass er sich grundsätzlich nur einmal konstituieren muss.

Verliert aber der GBR-V sein Mandat (und sei es nur für die berühmte juristische Sekunde), dann wird der GBR wohl einen neuen wählen (oder den alten bestätigen) müssen.

B
BRVLH

15.06.2010 um 16:48 Uhr

@Petrus

was war denn nun falsch von mir?? versteh jetzt nicht ganz was du sagen willst??

Hab ich das nicht alles schon????

P
Petrus

16.06.2010 um 14:46 Uhr

"Konstituieren" heisst beim BR: BRV und Stelli werden gewählt. Was willst Du damit sagen, der GBR müsse sich nicht neu kostituieren, obwohl G-BRV und Stelli neu gewählt werden müssen?

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