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Vollzeit für hauptberuflichen Betriebsratsvorsitzenden

T
Tachrita
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben gewählt und dürfen ein betriebsratsmitglied ganz für die arbeit freistellen. der kollege der das macht(unser neuer vorsitzender) , hat vor der wahl 30 h/wöchtl. gearbeitet. wir wollten ihn aber für 38 stunden wöchentlich einsetzen. kann der arbeitergeber dagegen sein ???

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

15.06.2010 um 11:35 Uhr

Tachrita, *kann der arbeitergeber dagegen sein ??? * Ja, kann er. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt weiter, der AG ist nicht verpflichtet, diese wegen der Freistellung zu erhöhen. Aber Ihr könntet die restlichen Stunden auf ein anderes BRM verteilen.

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