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Neuwahlen nach Betriebsstättenvergrößerung

I
InfoMann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Mutterkonzern unterhält Deutschlandweit 5 Standorte mit eigenen BR`s der Betriebsgröße angepasst. Nun kurz nach den BR-Neuwahlen erfahren wir das umstrukturiert wird auf 6 Standorte. Die Mitarbeiter (überwiegend Außendienstmitarbeiter) werden auf die Standorte neu verteilt. Zu der Betriebsstätte welcher Ich zugeschlagen werde erhält nunmehr 15 Mitarbeiter mehr, was sich ja auch auf die Größe des BR´s auswirkt. Wie können wir hier Neuwahlen veranlassen ? Gibt es eine Rechtsgrundlage ?

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Community-Antworten (1)

D
DonJohnson

14.06.2010 um 18:45 Uhr

Zu der Betriebsstätte welcher Ich zugeschlagen werde erhält nunmehr 15 Mitarbeiter mehr, was sich ja auch auf die Größe des BR´s auswirkt.

Nö, ich finde § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG ist da sehr eindeutig...

Somit erledigt sich auch deine eigentliche Frage...

Aber ihr solltet euch mal mit den §§ 111 ff BetrVG auseinandersetzen... Und dann erst solltet ihr überlegen, wie man es sonst hinbekommt, dass Neuwahlen kommen ;-)))

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