Wirtschaftsausschuss-Benachrichtigung der gewählten Mitglieder
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wir vom BR haben einen WA per Beschluss gewählt. Müssen die beschlossenen Mitglieder vom BR per Brief benachrichtigt werden, das sie gewählt wurden und ob sie die Wahl annehmen?
Danke für Infos und Gruß
Community-Antworten (7)
14.06.2010 um 13:17 Uhr
Hallo, habt I H R denn einfach beschlossen Person xy wird hier zum WA-Mitglied bestimmt?
Es sollte vorher schon abgeklärt worden sein ob die denn das auch wollen.
14.06.2010 um 13:26 Uhr
Hallo, also wir vom BR haben die drei Leute die wir ins Auge gefasst hatten erst einmal mündlich gefragt, ob sie dem WA beitreten wollen. Sie haben sich daraufhin bereiterklärt. Wir haben dann den Beschluss gefasst und jetzt stellt sich die Frage, ob wir entsprechende Formalitäten einhalten müssen. Sprich noch einmal schriftlich bescheid geben, dass die Personen gewählt wurden und so nach dem Motto: Bei stillschweigen ist die Wahl angenommen..oder so. Gruß und Danke
14.06.2010 um 14:35 Uhr
Natürlich immer alles schriftlich. Wie willst du eine mündliche Zusage abheften?? Kurze Info langt. Antworten sollten die Personen auch schriftlich.
Grüße Tulpe
14.06.2010 um 19:58 Uhr
Hallo,dieschlaue. Ein Aushang des BR,das diese Personen zum WA bestimmt wurden,reicht.Mehr ist nicht notwendig.Viel wichtiger finde ich,daß Ihr mit diesen dreien N U R die Mindestgröße habt. Aus leidvollen Erfahrungen-auch in Beiträgen hier im Forum- empfehle ich dringendst,noch drei Ersatzmitglieder zu bestimmen! Auch der WA-Vorsitzende wird durch Euch benannt.
15.06.2010 um 10:15 Uhr
ahhh ok. Das ist ein wichtiger Hinweis. Vielen Dank für den Tip
15.06.2010 um 13:09 Uhr
Ist denn bei den Dreien auch ein BRM dabei? WA Vorsitz gibt es nicht.
15.06.2010 um 13:11 Uhr
ja einer von den dreien ist auch Mitglied im BR
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