Erstellt am 14.06.2010 um 00:31 Uhr von rainerw
@salatblättchen
Damit niemand an Deine Blättchen herumknabbert, folgt dem § 27 BetrVG und der BRV muß dann als dessen Vorsitzender auf Dich aufpassen.
Erstellt am 14.06.2010 um 10:41 Uhr von salatblättchen
OK da steht, dass der Ausschuss aus den BRV, stell. BRV und 3 weiteren Mitgliedern besteht. Soweit klar.
Heißt das, dass dann automatisch der BRV auch den Vorsitz hat - ja oder nein?
Bei uns will nämlich ein BR Mitgleid den Vorsitz im BA haben - und ich möchte doch nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.
Erstellt am 14.06.2010 um 11:08 Uhr von Gurke
Nein, das geht nicht. §27 BetrVG