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Vorsitz im Betriebsausschuss?

S
salatblättchen
Jan 2018 bearbeitet

Wie ist der Vorsitz im Betriebsausschuss geregelt? Ist das automatisch der BRV - würde ja Sinn machen.....

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Community-Antworten (3)

R
rainerw

14.06.2010 um 02:31 Uhr

@salatblättchen Damit niemand an Deine Blättchen herumknabbert, folgt dem § 27 BetrVG und der BRV muß dann als dessen Vorsitzender auf Dich aufpassen.

S
salatblättchen

14.06.2010 um 12:41 Uhr

OK da steht, dass der Ausschuss aus den BRV, stell. BRV und 3 weiteren Mitgliedern besteht. Soweit klar. Heißt das, dass dann automatisch der BRV auch den Vorsitz hat - ja oder nein? Bei uns will nämlich ein BR Mitgleid den Vorsitz im BA haben - und ich möchte doch nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.

G
Gurke

14.06.2010 um 13:08 Uhr

Nein, das geht nicht. §27 BetrVG

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