Vorsitz im Betriebsausschuss?
Wie ist der Vorsitz im Betriebsausschuss geregelt? Ist das automatisch der BRV - würde ja Sinn machen.....
Community-Antworten (3)
14.06.2010 um 02:31 Uhr
@salatblättchen Damit niemand an Deine Blättchen herumknabbert, folgt dem § 27 BetrVG und der BRV muß dann als dessen Vorsitzender auf Dich aufpassen.
14.06.2010 um 12:41 Uhr
OK da steht, dass der Ausschuss aus den BRV, stell. BRV und 3 weiteren Mitgliedern besteht. Soweit klar. Heißt das, dass dann automatisch der BRV auch den Vorsitz hat - ja oder nein? Bei uns will nämlich ein BR Mitgleid den Vorsitz im BA haben - und ich möchte doch nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.
14.06.2010 um 13:08 Uhr
Nein, das geht nicht. §27 BetrVG
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