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Einladung der BR-Ersatzmitglieder

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vokuhila
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, unser BR-Vors. hält sich nicht an das BtrVG. Wenn aus unserer Liste ein fester BR nicht zur Sitzung erscheinen kann, lädt er nicht nach der Nummerierung unserer Liste den Ersatz-BR ein, sondern willkürlich. Mit der Begründung, dies geschehe aus wirtschaftlichen Interessen des Betriebes. Der Fall: Ein fester BR aus unserer Liste konnte nicht zur Sitzung erscheinen, hat sich (rechtzeitig)vier Tage vor der Sitzung beim BR-Vors. abgemeldet. Nun müsste das auf Platz drei unserer Liste stehende Eratzmitglied eingeladen werden. Geschah aber nicht, denn dieser mußte zur Arbeit und der auf Platz fünf hatte an diesem Tag frei und wurde wie schon oben begründet eingeladen. Ich meine das geht so nicht! Wenn ich richtig liege, wie bereite ich gegen den BR-Vors. eine Beschwerde vor, wem überreiche ich sie und unter welchem §en mache ich mich diesbezüglich schlau. Zu erwähnen währe noch, das wir zwei verschiedenen Gerwerkschaften angehören. Ich bedanke mich schon mal im Voraus für nützliche Info`s. Grüsse

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Community-Antworten (9)

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rainerw

10.06.2010 um 20:27 Uhr

Bei falscher Einladung sind alle getroffenen Beschlüsse ungültig. Den Rest mit der Vertretung und wann eine Vertretung eine Vertretung ist kennst Du ja (?)

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DonJohnson

10.06.2010 um 21:15 Uhr

...und meine Hilfe willste ja nciht ;-)))

R
rainerw

10.06.2010 um 21:19 Uhr

DJ; verrate sie mir, ich verrate sie weiter.

D
DonJohnson

10.06.2010 um 22:29 Uhr

rainer Neee, du petzt ja ;-)

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rainerw

10.06.2010 um 22:39 Uhr

DJ ich versuche auch laut zu schweigen.

D
DonJohnson

10.06.2010 um 23:39 Uhr

rainer Also petzen - weißt du im übrigen, dass in der Pfalz das wort petzen eine ganz andere Bedeutung hat?

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rainerw

11.06.2010 um 00:00 Uhr

@ DJ kneifen , zwicken oder so. Na bin ich denn ein Weib?

F
Forentroll

11.06.2010 um 10:01 Uhr

@vokuhila Warum erscheint der Kollege nicht? Ist er gem. BetrVG "entschuldigt" oder nicht? Davon hängt auch die Möglichkeit der Nachladung von Ersatzmitgliedern ab.

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vokuhila

11.06.2010 um 13:58 Uhr

@DJ.... ..............ich bin für "jeden" Kommentar der mir weiter hilft sehr dankbar, damit meine ich auch Dich, wenn Du mir weiter helfen kannst.......;-) Zum anderen, der eine Kollege kann nicht, weil angeblich keine Vertetung für ihn da ist. Nun hat er es selbst in die Hand genommen und einen Kollegen gefunden der seine Arbeit übernimmt und somit konnte er zur BR-Sitzung erscheinen. Recht seltsam, das dies der Disponent und der BR-Vors. nicht auf die Reihe brachten, weil angeblich kein Ersatz für den Kollegen gefunden werden konnte?? Jetzt nochmals meine Frage: Wie und wo beschwere (schriftlich)ich mich diesbezüglich. Ich möchte das dies Aktenkundig bleibet, um evtl. bei mehreren Verstössen seitens des BR-Vors. gegen ihn vorgehen zu können. Der BR-Vors. ist es seit acht Jahren gewohnt, das zu tun was er für richtig hält, doch seit der BR-Wahl 2010 hat er ja nun eine Gegenliste zum ersten mal gehabt, das sind wir und wir haben es geschafft zwei von neun BR-Plätzen ihm abzutrotzen, ergo er bekommz zum ersten Mal Gegenwind in seinen eigenen Reihen. Gebt mir auch mal einen Tipp zu einem diesbezüglichen §en, wo ich mich einlesen kann, auch Du DJ................;-) Vielen Dank im Voraus. Gruß

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