Erstellt am 09.06.2010 um 23:50 Uhr von DonJohnson
Die IGM kann das sicher ;-)))
Erstellt am 10.06.2010 um 08:19 Uhr von rkoch
> in welcher zeit...
Unverzüglich? Kann nie Schaden.....
ERA ist zwar von Bezirk zu Bezirk verschieden aber IMHO setzen alle ERA-TV voraus, das nach der Ersteingruppierung alles wie gewohnt nach §99 BetrVG etc. abläuft.
Im einen oder anderen ERA-TV kann auch eine "Reklamationsregelung" vorgesehen sein, wonach der BR oder der MA das Recht hat nach Aufgabenänderung schriftlich zu reklamieren hat, das sich die Aufgabe derart geändert hat das eine Umgruppierung erforderlich ist (z.B. §10 ERA-TV BW oder §2 (6) ERA-TV BY - in diesem Fall nach freiwillger BV, nicht z.B. ERA-TV Sachsen, da gilt die Reklamationsregelung nur für den leistungsabhängigen Entgeltteil). Aber zumindest in den genannten ERA-TV ist diese Reklamation an keine Fristen gebunden sondern jederzeit möglich, ERA-TV BW spricht lediglich von "soll innerhalb von 2 Monaten erfolgen". Was für Euch gilt solltet ihr in Eurem ERA-TV nachlesen.