Erstellt am 07.06.2010 um 10:09 Uhr von rkoch
Ich empfehle die Lektüre der Kommentierungen zu §40 BetrVG
Ganz kurz und vereinfacht zusammengefasst:
Danach hat das BAG bei der Verpflichtung des AGs zur Kostenübernahme von Schulungsveranstaltungen den Grundsatz der "Verältnismäßigkeit" eingeführt.
Danach hat der BR bei der Auswahl der Schulungen die betrieblichen Notwendigkeiten zwar zu berücksichtigen, der AG kann aber auf keinen Fall verlangen, das der BR die preisgünstigsten Schulungsveranstaltungen besucht.
Er hätte bestenfalls das Recht bei gleich gut geeigneten Veranstaltungen eine Schulung abzulehnen, welche übermäßig überteuert ist oder durch die Wahl des Schulungsorts unverhältnismäßig teuer würde, z.B. Schulung in der Dom. Rep. mit Flug dorthin....
Erstellt am 07.06.2010 um 13:29 Uhr von Pappnase
Lieber rkoch,
vielen Dank;
manchmal ist man so involviert in eine Situation, dass es hilfreich ist, wenn man auf das
Wesentliche hingewiesen wird!