Schulungskosten
Hallo Ihr lieben, wir sind ein komplett neuer Betriebsrat (5 Personen) und noch keiner hat je im BR gearbeitet. Wir haben nach langen Diskussionen uns auf einen Termin und einen Anbieter für die Grundlagenschulung geeinigt. Die Schulung haben wir u.a. ausgesucht weil sie nur 3 tage geht und wir somit in der Hochsaison nur 3 tage fehlen. Wir kommen aus Hamburg haben uns aber auf anraten von Verdi entschieden wegzufahren. Wir haben die Kosten bei der GF eingereicht - der will sie so nicht absegnen. Er hat uns stattdessen eine andere Organisation vorgeschlagen die ja günstiger weil in Hamburg wäre. Der Termin (der auch direkt unserem AL mitgeteilt wurde) ist nicht nur sehr unpraktisch (3MG nicht da) und außerdem ist der schon längst ausgebucht. Es gibt für unsere Schulung Beschlüsse. Muss der AG das ganze genehmigen? Hat da jemand vielleicht einen Paragraphen für mich? Wir müssen uns dringend anmelden deswegen haben wir nicht mehr so viel Zeit und eigentlich möchte ich mich ungern auf Diskussionen einlassen..... Dankeschön
Community-Antworten (2)
04.06.2010 um 16:28 Uhr
Der Arbeitgeber hat keine BR Schulung zu genehmigen. Er ist nur zu informieren. Wenn ihm etwas nicht passt kann er die Einigungstelle anrufen. Soweit die rechtliche Seite (§ 37 BetrVG), aber das Fahren ohne seine Einwillung bedeutet erst mal die Kosten selbst tragen, möglicherweise keine Zeitgutschrift für die Seminartage zu erhalten und alles einklagen.
Bei dem guten Draht zu ver.di, solltet ihr euer weiteres Vorgehn mit denen abstimmen.
04.06.2010 um 20:44 Uhr
TinaMaria Ihr teilt lt dem AG mit. Und wenn dieser die benannten Schulungen Grundsätzlich anzweifelt, dann kann er sich ans Arbeitsgericht wenden. Geht es ihm aber nur um Termin und Kosten ist die Einigungsstelle dafür zuständig. Dies trifft auch für den Schulungsort und dessen Entfernung zu. Ich halte es aus Erfahrung aber ziemlich zweifelhaft ob Grundschulungen in 3 Tagen durchführbar sind, gerade für BRM´s die noch nie mit der Materie zu tun hatten. Hier sollte man für die Drundseminare I , II und III schon jeweils 1 Woche rechnen.
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