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Kostenerstattung Laptop

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TinaMaria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben einen komplett neuen betriebstat und müssen uns somit auch komplett neu austatten. In unseren Büros gibt es keine Möglichkeit einen eigenen abschliessbaren raum zu bekommen. Unsere Idee wäre es jetzt einen Laptop (inkl extra Webstick weil alles sonst über die Geschaftsführung einsehbar ist) zu beantragen denn wir dann in unseren BR schrank einschliessen können. Ist das realistisch? Danke...

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Community-Antworten (5)

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rivaboot

03.06.2010 um 03:34 Uhr

such dir einmal den Beitrag 35613 von Speedy zum Thema Internet im BR-Büro raus. Der könnte vielleicht hilfreich für Eure Argumentation sein. Mit dem Thema "Einsehbarkeit" ist da nämlich was genannt.

ansonsten ist es schon die Frage warum es ein Lappy sein muss. Ein normaler PC dürfte in der Regel reichen. Es kommt halt auf den Betrieb an und wie ihr argumentiert... bisher lese ich da noch wenig konkretes

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TinaMaria

03.06.2010 um 04:34 Uhr

danke für deine Antwort - der Beitrag zum Thema hat mir schon mal sehr weitergeholfen Danke! Was den Laptop angeht haben wir das Problem das wir mit dem jetzigen PC überhaupt keine Sicherheit haben - der AM (und auch alle anderen im Büro) haben die Möglichkeit unsere Dokumente ect. einzusehen. Einen eigenen gesicherten zugang wird unsere Auftraggeber uns nicht geben. Hinzukommt das wir in räumlichkeiten sitzen die nicht unserer Firma gehören sondern unserem Auftraggeber - somit gehört auch das komplette Equitment nicht unserer Firma. Hört sich kompliziert an - aber nach dem unsere Firma verkauft wurde sind wir einfach in den "alten" Räumen geblieben. Ausserdem könnten wir den Laptop einschliessen und ggf auch mitnehmen - denn theoretisch müssten wir unseren Raum räumn wenn der AUftraggeber seinen Schulungsraum braucht (wird wohl eher selten vorkommen) aber dann könnten wir ausweichen. Diese Ausweichmöglichkeit für den Notfall würden wir natürlich auch mit angeben....

OMG Worauf haben wir uns da nur eingelassen ....

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leidender

03.06.2010 um 16:32 Uhr

Der AG muss Euch nach § 40 BetrVG vernüftig ausstatten. Was ist betriebsübliche Bürokommunikation? Was ist praktikabel?

Ggf geht schon was aber man muss es sauber begründen. Es kann nicht sein, dass der BR-PC für alle offen ist. Zumindest durch eine Berechtigungsstruktur muss alles abgesichert sein. Da kann auch die Rechtsauffassung der Richter in dem oben genannten thread wohl kaum etwas ausrichten.

Nicht gleich den Mut sinken lassen

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ridgeback

03.06.2010 um 17:11 Uhr

TinaMaria, die Chance auf ein Laptop mit extra Webstick, = 0,000001 %

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Waschbär

03.06.2010 um 17:17 Uhr

@TinaMaria, NÖ ! nicht Real in cder Aktuellen Zeit.... Mach dir mal wegen der zugriff und einsehbarkeit einen so grossenkopf.... Dateinen kannst seperat verschlüsseln oder auf einen USB Stick ziehen. Die Begründung für ein Lap/Note E oder sonst wie Book muss anders sein.

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