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Praktikum oder ??

M
Matador
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgende Situation stellt sich in unser Betrieb dar: Ein junger Mitarbeiter, der im Dezember 2009, auf Grund der Wirtschaftliche Lage, gekündigt wurde, sitzt plötzlich an einem Schreibtisch und Arbeitet an einem aktuellen Projekt der Fa. Von kollegen erfahre ich, dass er während seiner Kündigungszeit sich zum Techniker weiterbildet und nun seine Techniker Arbeit bei uns absolwiert. Ist da der BR nicht Informationspflichtig?

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

07.06.2010 um 23:09 Uhr

@Matador Verstehe ich das richtig, dass er ein Praktikum absolviert? Wenn ja, gelten folgende Regelung: Gibt es kein Geld - keine Mitbestimmung! Gibt es Geld - Mitbestimmung!

R
rainerw

08.06.2010 um 00:40 Uhr

@Matador Die Aufgrund von Ausbildungsverhältnissen oder ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen (Praktiken, Volontäre, Anlernlinge, Umschüler; zu diesen Berufsgruppen s. §5 Rn 250ff) sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen. Dagegen ist die Aufnahme von Schülerpraktiken mangels Eingliederung in den Betrieb keine Einstellung. Zu lesen im § 99 BetrVG Rn 51 im Fitting 24. Auflage

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