Betriebsratstätigkeit beantragen ?
Hallo liebe Kollegen/innen
Meine Frage ist darf ein Personalleiter verlangen das alle Betriebsratstätigkeiten beim Betriebsleiter vorher schriftlich beantragt werden müssen. Ich habe von so einer Regelung bisher noch nicht gehört.
Vielen Dank für die Antworten
MSuetterlin
Community-Antworten (6)
02.06.2010 um 13:22 Uhr
Eine solche Regelung gibt es nicht.
Wenn der Personalleiter darauf besteht, frag ihn einfach, wo das steht....
02.06.2010 um 13:28 Uhr
Was ist das denn für ein Blödsinn !! Du mußt dich lediglich ordnungsgemäß abmelden. So wie es bei euch im Betrieb üblich ist. Die Entscheidung, wann du deine Btr-Tätigkeit ausübst, liegt in deinem Ermessen.Du solltest es nicht unbedingt machen, wenn am meisten zutun ist. Aber schriftlich beantragen mußt du nichts.
02.06.2010 um 14:54 Uhr
Nur mitteilen, dass du BR-Tätigkeit machts. Keine Genehmigung, nichts schriftliches. Sonst schließe ich mich Widder an.
02.06.2010 um 16:14 Uhr
Verlangen können die das schon ... ;-)) Macht es so, wie die Vorredner sagten und dann schaut mal, was kommt. Entweder was zum lachen, oder gar nichts.
02.06.2010 um 17:55 Uhr
Hallo. Google doch mal "Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern" Das kannst du dann verteilen.
03.06.2010 um 01:08 Uhr
Hallo liebe Kollegen/innen
Ich sage vielen Dank für die super Antworten.
Grüße MSuetterlin
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