Erstellt am 02.06.2010 um 11:22 Uhr von Widder
Eine solche Regelung gibt es nicht.
Wenn der Personalleiter darauf besteht, frag ihn einfach, wo das steht....
Erstellt am 02.06.2010 um 11:28 Uhr von lanosan
Was ist das denn für ein Blödsinn !!
Du mußt dich lediglich ordnungsgemäß abmelden. So wie es bei euch im Betrieb üblich ist.
Die Entscheidung, wann du deine Btr-Tätigkeit ausübst, liegt in deinem Ermessen.Du solltest es nicht unbedingt machen, wenn am meisten zutun ist. Aber schriftlich beantragen mußt du nichts.
Erstellt am 02.06.2010 um 12:54 Uhr von Forentroll
Nur mitteilen, dass du BR-Tätigkeit machts. Keine Genehmigung, nichts schriftliches. Sonst schließe ich mich Widder an.
Erstellt am 02.06.2010 um 14:14 Uhr von Tanzbär
Verlangen können die das schon ... ;-))
Macht es so, wie die Vorredner sagten und dann schaut mal, was kommt. Entweder was zum lachen, oder gar nichts.
Erstellt am 02.06.2010 um 15:55 Uhr von Bobicar
Hallo.
Google doch mal "Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern"
Das kannst du dann verteilen.
Erstellt am 02.06.2010 um 23:08 Uhr von MSuetterlin
Hallo liebe Kollegen/innen
Ich sage vielen Dank für die super Antworten.
Grüße MSuetterlin