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Betriebsratstätigkeit beantragen ?

M
MSuetterlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/innen

Meine Frage ist darf ein Personalleiter verlangen das alle Betriebsratstätigkeiten beim Betriebsleiter vorher schriftlich beantragt werden müssen. Ich habe von so einer Regelung bisher noch nicht gehört.

Vielen Dank für die Antworten

MSuetterlin

1.34306

Community-Antworten (6)

W
Widder

02.06.2010 um 13:22 Uhr

Eine solche Regelung gibt es nicht.

Wenn der Personalleiter darauf besteht, frag ihn einfach, wo das steht....

L
lanosan

02.06.2010 um 13:28 Uhr

Was ist das denn für ein Blödsinn !! Du mußt dich lediglich ordnungsgemäß abmelden. So wie es bei euch im Betrieb üblich ist. Die Entscheidung, wann du deine Btr-Tätigkeit ausübst, liegt in deinem Ermessen.Du solltest es nicht unbedingt machen, wenn am meisten zutun ist. Aber schriftlich beantragen mußt du nichts.

F
Forentroll

02.06.2010 um 14:54 Uhr

Nur mitteilen, dass du BR-Tätigkeit machts. Keine Genehmigung, nichts schriftliches. Sonst schließe ich mich Widder an.

T
Tanzbär

02.06.2010 um 16:14 Uhr

Verlangen können die das schon ... ;-)) Macht es so, wie die Vorredner sagten und dann schaut mal, was kommt. Entweder was zum lachen, oder gar nichts.

B
Bobicar

02.06.2010 um 17:55 Uhr

Hallo. Google doch mal "Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern" Das kannst du dann verteilen.

M
MSuetterlin

03.06.2010 um 01:08 Uhr

Hallo liebe Kollegen/innen

Ich sage vielen Dank für die super Antworten.

Grüße MSuetterlin

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