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Entscheidungen kurz vor Wahl

A
Alpenglühen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der alte BR eine Woche vor Übergabe an den neuen BR noch schwerwiegende Entscheidungen mit der Geschäftsleitung treffen? Danke im voraus

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Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

01.06.2010 um 20:58 Uhr

Nun müssen wir erst einmal das Wort "schwerwiegend" definieren. ;))

Immerhin ist er noch im Amt und muss bis zur letzten Stunde seine Arbeit machen. Im Allgemeinen sollte man auch davon ausgehen, dass er seine Beschlüsse verantwortungsvoll im Interesse der Mitarbeiter, zum Wohle der Firma trifft.

Ich kann mir nicht richtig vorstellen, dass der neue BR vollkommen anders entscheiden würde ...

K
Kulum

02.06.2010 um 09:41 Uhr

kurz und prägnant - ja

natürlich kann er, sonst heben sich geschäftsführer/innen entsprechende anträge, wenigstens im wahljahr, einfach bis kurz vor der wahl auf und dem br bliebe nichts übrig, als per frist verstreichen zuzustimmen. beschließen könnte er ja nichts mehr

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