Entscheidungen kurz vor Wahl
Hallo, darf der alte BR eine Woche vor Übergabe an den neuen BR noch schwerwiegende Entscheidungen mit der Geschäftsleitung treffen? Danke im voraus
Community-Antworten (2)
01.06.2010 um 20:58 Uhr
Nun müssen wir erst einmal das Wort "schwerwiegend" definieren. ;))
Immerhin ist er noch im Amt und muss bis zur letzten Stunde seine Arbeit machen. Im Allgemeinen sollte man auch davon ausgehen, dass er seine Beschlüsse verantwortungsvoll im Interesse der Mitarbeiter, zum Wohle der Firma trifft.
Ich kann mir nicht richtig vorstellen, dass der neue BR vollkommen anders entscheiden würde ...
02.06.2010 um 09:41 Uhr
kurz und prägnant - ja
natürlich kann er, sonst heben sich geschäftsführer/innen entsprechende anträge, wenigstens im wahljahr, einfach bis kurz vor der wahl auf und dem br bliebe nichts übrig, als per frist verstreichen zuzustimmen. beschließen könnte er ja nichts mehr
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