Erstellt am 01.06.2010 um 18:58 Uhr von Tanzbär
Nun müssen wir erst einmal das Wort "schwerwiegend" definieren. ;))
Immerhin ist er noch im Amt und muss bis zur letzten Stunde seine Arbeit machen. Im Allgemeinen sollte man auch davon ausgehen, dass er seine Beschlüsse verantwortungsvoll im Interesse der Mitarbeiter, zum Wohle der Firma trifft.
Ich kann mir nicht richtig vorstellen, dass der neue BR vollkommen anders entscheiden würde ...
Erstellt am 02.06.2010 um 07:41 Uhr von Kulum
kurz und prägnant - ja
natürlich kann er, sonst heben sich geschäftsführer/innen entsprechende anträge, wenigstens im wahljahr, einfach bis kurz vor der wahl auf und dem br bliebe nichts übrig, als per frist verstreichen zuzustimmen. beschließen könnte er ja nichts mehr