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Mitteilungspflicht AG

S
santos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein neu gewähltes BR-Greminum und wissen bereits jetzt, dass wir wenig wissen, arbeiten aber hart daran, dies zu ändern.

Auf meine Anfrage bei unserem GF bezügl. Aushändigung der vorläufigen Zahlen 2009 des Unternehmens, teilte mir (BR-Vors.) unser GF mit, er sei lediglich verpflichtet, dem BR einmal jährlich die endgültige Bilanz vorzulegen und mehr nicht! ( dies wurd die letzten Jahre mit dem BR auch so praktiziert). Diese sei noch fertig - also habe der BR zu warten! (Wir benötigen die Daten vorab für ein Klärungsgespräch mit der TBS NRW.)

Wir sind uns sicher, dass diese Aussage so nicht korrekt ist.... Was können wir jetzt unternehmen? Dieses Problem, dass die GF sich nicht in die Karten sehen lassen will, haben doch sicherlich die meisten BR...

Lieben Gruß und Dank für Eure Hilfe! santos

76703

Community-Antworten (3)

P
pitsieben

01.06.2010 um 16:11 Uhr

@ santos, der BR kann vom AG jederzeit Informationen verlangen, siehe auch den Kommentar von Däubler zum § 80 BetrVG ab Rn 78.

I
Immie

01.06.2010 um 16:34 Uhr

@santos Wieviele MA habt ihr?

S
santos

01.06.2010 um 17:27 Uhr

@Immie

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