Mehrheiten bei Abstimmungen - Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im BR?
Bitte erklären Sie den Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im Br zum Thema personelle Einzelmaßnahmen
Community-Antworten (5)
12.12.2007 um 20:36 Uhr
Meiner Meinung nach gibt es den Unterschied nicht. Mehrheit ist Mehrheit. Voraussetzung ist natürlich, daß der Betriebsrat beschlußfähig ist.
12.12.2007 um 21:13 Uhr
@Abakus, guck mal!
"Die qualifizierte Mehrheit ist bei Abstimmungen eine Mehrheit, die nicht nur mehr als die Hälfte (einfache Mehrheit), sondern mehr als drei Viertel (qualifizierte Mehrheit) der abgegebenen Stimmen umfassen muß......"
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/qualifizierte-mehrheit/qualifizierte-mehrheit.htm
"Ohne Rücksicht auf die Zahl der tatsächlich anwesenden BR-Mitglieder" - sagt Däubler in seinem Kommentar. § 27 BetrVG, Rd. Nr. 35 IV. Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses
13.12.2007 um 01:27 Uhr
@Mona-Lisa
Und was hat das nun mit Abstimmungen über personelle Einzelmaßnahmen zu tun?
13.12.2007 um 08:51 Uhr
@Abakus Nichts! Weil eine qualifizierte Mehrheit bei personellen Massnahmen nicht gebraucht wird.
Wenn ich allerdings in so manche GO schaue, wird zumindest mir wieder bewusst, dass eine solche Idee ("qualifizierte Mehrheit") dort durchaus gefördert wird - das widerum ist dann gesetzeswidrig!
Und wenn man den Begriff der "qualifizierten Mehrheit" in den Kommentaren sucht wird man zügig in den §§ 50 ff. BetrVG fündig. - Ist doch schön, ne?
13.12.2007 um 10:02 Uhr
@Abakus, richtig lesen soll helfen, hab ich zumindest mal gehört........... .....sollte ich vielleicht bei Gelegenheit mal besser zuhören? ;-))
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