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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrheiten bei Abstimmungen - Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im BR?

L
lipari50
Jan 2018 bearbeitet

Bitte erklären Sie den Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im Br zum Thema personelle Einzelmaßnahmen

5.15805

Community-Antworten (5)

A
Abakus

12.12.2007 um 20:36 Uhr

Meiner Meinung nach gibt es den Unterschied nicht. Mehrheit ist Mehrheit. Voraussetzung ist natürlich, daß der Betriebsrat beschlußfähig ist.

M
Mona-Lisa

12.12.2007 um 21:13 Uhr

@Abakus, guck mal!

"Die qualifizierte Mehrheit ist bei Abstimmungen eine Mehrheit, die nicht nur mehr als die Hälfte (einfache Mehrheit), sondern mehr als drei Viertel (qualifizierte Mehrheit) der abgegebenen Stimmen umfassen muß......"

http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/qualifizierte-mehrheit/qualifizierte-mehrheit.htm

"Ohne Rücksicht auf die Zahl der tatsächlich anwesenden BR-Mitglieder" - sagt Däubler in seinem Kommentar. § 27 BetrVG, Rd. Nr. 35 IV. Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses

A
Abakus

13.12.2007 um 01:27 Uhr

@Mona-Lisa

Und was hat das nun mit Abstimmungen über personelle Einzelmaßnahmen zu tun?

K
Kölner

13.12.2007 um 08:51 Uhr

@Abakus Nichts! Weil eine qualifizierte Mehrheit bei personellen Massnahmen nicht gebraucht wird.

Wenn ich allerdings in so manche GO schaue, wird zumindest mir wieder bewusst, dass eine solche Idee ("qualifizierte Mehrheit") dort durchaus gefördert wird - das widerum ist dann gesetzeswidrig!

Und wenn man den Begriff der "qualifizierten Mehrheit" in den Kommentaren sucht wird man zügig in den §§ 50 ff. BetrVG fündig. - Ist doch schön, ne?

M
Mona-Lisa

13.12.2007 um 10:02 Uhr

@Abakus, richtig lesen soll helfen, hab ich zumindest mal gehört........... .....sollte ich vielleicht bei Gelegenheit mal besser zuhören? ;-))

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