Hallo W.A.F. Forum,

Ich habe da mal ein paar Fragen zum Thema "Schweigepflicht".

Folgende Situation: Ein Mitarbeiter kommt zum Betriebsrat und beschwert sich über Mitarbeiter XY. Daraufhin geht Betriebsrat zum Arbeitsgeber und erzählt den Arbeitgeber was vorgefallen ist. Nun macht der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch mit Betriebsrat, Mitarbeiter und Arbeitgeber.

1. Darf der Betriebsrat sagen, um welchen Mitarbeiter es geht?
2. Darf der Arbeitgeber beim Gespräch von sich aus erwähnen vom wenn er es hat?
2.1. Auch wenn der Mitarbeiter gesagt hat "bitte nicht erwähnen von wenn sie es wissen"?

mfg
Raspberybomb