Schweigepflicht des Betriebsrat + Arbeitgeber!?
Hallo W.A.F. Forum,
Ich habe da mal ein paar Fragen zum Thema "Schweigepflicht".
Folgende Situation: Ein Mitarbeiter kommt zum Betriebsrat und beschwert sich über Mitarbeiter XY. Daraufhin geht Betriebsrat zum Arbeitsgeber und erzählt den Arbeitgeber was vorgefallen ist. Nun macht der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch mit Betriebsrat, Mitarbeiter und Arbeitgeber.
- Darf der Betriebsrat sagen, um welchen Mitarbeiter es geht?
- Darf der Arbeitgeber beim Gespräch von sich aus erwähnen vom wenn er es hat? 2.1. Auch wenn der Mitarbeiter gesagt hat "bitte nicht erwähnen von wenn sie es wissen"?
mfg Raspberybomb
Community-Antworten (3)
30.05.2010 um 12:56 Uhr
In diesem Fall Mut zur Wahrheit !!!
Anonyme Beschwerden bringen nichts ....
30.05.2010 um 13:19 Uhr
Rasperrybomb, nach meiner Ansicht, sollte ein BR keine anonymen Beschwerden behandeln, es sei denn, es werden offensichtliche Missstände angeprangert, die ohne Nennung eines Namens beseitigt werden können.
Nun, wo der AG bereits involviert ist, würde ich vor Nennung des Namens mit dem Beschwerdeführer sprechen und Überzeugungsarbeit leisten.
30.05.2010 um 13:42 Uhr
Bevor der BR zum AG gegangen ist, hätte er sich die Gegenseite sprechen müssen. So kann mann schnell mal ins Fettnäpfchen treten und vor den falschen Karren gespannt werden in einer Intriege.
Sonst schließe ich mich Hassan und Lotte an.
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