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AÜG Kräfte verdrängen eigene Mitarbeiter

K
Kaufmann
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Verwaltungsbereich sind in einer Abteilung 5 Leiharbeitnehmer im kaufmännischen Bereich beschäftigt. Wir haben jetzt eine kaufmännische Auszubildende die im Juni ihre Facharbeiterprüfung ablegt und laut Tarifvertrag eine Übernahmegarantie von 12 Monate hat. Wir als Betriebsrat möchten unsere junge Facharbeiterin jetzt in dieser Abteilung mit den 5 AÜG Kräften einsetzen und statt dessen nur noch 4 Leiharbeitnehmerin dieser Abteilung beschäftigen. Auch mit der Chance für die junge Frau vielleicht einen unbefristeten Vertrag zu generieren. Der Abteilungsleiter lehnt die Mitarbeiterin für diese Abteilung ab und möchte sie in einem anderen Bereich einsetzen. Welche gesetzlichen Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat, als Drohgebärde gegenüber den Arbeitgeber, Einfluss auf Beschäftigung die 5 Leiharbeitnehmer zu nehmen?

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Community-Antworten (1)

P
putenpurackel

31.05.2010 um 17:09 Uhr

Ich sehe da keine Möglichkeit. Der BR hat kein Recht den Einsatzbereich einzelner Mitarbeiter mitzubestimmen. Wenn für die Kollegin ein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für den sie geeignet (qualifiziert) ist, dann kann der AG sie dort einsetzen. Die Weiterbeschäftigung der Leiharbeitnehmer könntet ihr m.E. nur dann verweigern, wenn die Kollegin keinen anderweitigen, geeigneten Arbeitsplatz bekommen würde.

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