Erstellt am 31.05.2010 um 15:09 Uhr von putenpurackel
Ich sehe da keine Möglichkeit. Der BR hat kein Recht den Einsatzbereich einzelner Mitarbeiter mitzubestimmen. Wenn für die Kollegin ein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für den sie geeignet (qualifiziert) ist, dann kann der AG sie dort einsetzen.
Die Weiterbeschäftigung der Leiharbeitnehmer könntet ihr m.E. nur dann verweigern, wenn die Kollegin keinen anderweitigen, geeigneten Arbeitsplatz bekommen würde.