Erstellt am 27.05.2010 um 20:54 Uhr von DonJohnson
Na wie ihr das begründen könnt - können wir nciht sagen, da wir den Grund der Beratung nciht kennen.
Einen Anwanlt hinzuziehen geht je nach Lage der Dinge recht einfach, aber einen Richter.... Eine solche Argumentation würde mcih auch als AG interessieren...
Erstellt am 27.05.2010 um 23:28 Uhr von StuWa
Die Sache hat noch einen Haken: Richter dürfen zwar munter auf Seminaren dozieren undallgemeine Vorträge halten - allerdings dürfen sie keine konkrete Rechtsberatung leisten.
Erstellt am 28.05.2010 um 08:33 Uhr von azrael
mit dem selben problem war ich (mit meiner privaten rechtsschutzversicherung) letztens beim anwalt. die begründung für soetwas ist eigentlich sehr einfach: fehlende fachkenntnis. zum arbeitsRICHTER kann ich nichts sagen, da fehlt der hintergrund warum man einen richter benötigt und ein anwalt nicht ausreicht.
mfg
Erstellt am 28.05.2010 um 09:04 Uhr von wannsee
die Begründung ist aber eine wirklich andere. Außergerichtliche Rechtsberatung darf nicht jeder geben. Die maßgeblichen Vorschriften sind im RDG geregelt
http://bundesrecht.juris.de/rdg/
Wenn man das durchliest findet man keinen Richter. Auch der Tätigkeitsbereich für außergerichtliche Beratung ist stark eingeschränkt. Rechtsberatung hat in Deutschland - außer in den in dem Gesetz beschriebenen Außnahmen - durch Rechtsanwäte zu geschehen.
Ein Richter wird sich nach seinem Selbstverständnis mit einer Rechtsberatung schwer tun. Richter haben unabhängig zu entscheiden und nicht im Vorfeld eines Rechtsstreits eine Rechtsberatung zu machen. So könnte die richterliche UNabhängigkeit auf der Strecke bleiben