Betriebsvereinbarung abgeschlossen - ist der Arbeitsvertrag höher vor Gericht
Hallo , haben folgendes problem . Arbeiten im vollconti system , und es wird dort schon über jahre um halb abgelöst , obwohl der arbeitsvertrag aussagt 6-14 ,14-22 und 22-6 ! Gibt es in diesem fall eingewohnheitsrecht oder zählt etwa die BV mehr als mein Arbeitsvertrag ? wenn man jetzt um voll ablösen würde müste man natürlich in Arbeitssachen an bzw auch abstempeln , und danach erst duschen gehen ! Jetzt duscht man innerhalb der arbeitszeit und ist deshalb eine halbe stunde vorher da !
LG und besten dank Speedy
Community-Antworten (6)
26.05.2010 um 23:45 Uhr
Hallo Speddy! Also wenn ich das richtig lese,soll die BV eigentlich nur das regeln,was ohnehin im Arbeitsvertrag steht?Ansonsten ist da rechtlich sowieso nichts zu machen: Arbeitszeit ist im arbeitsbereiten Zustand zu leisten,d.h. duschen nach dem Stempeln!
26.05.2010 um 23:50 Uhr
@sueton Das kann man so generell nicht sagen. Alles ist verhandelbar. Wir duschen während der AZ.
@Speedy Für dich bleibt es unter dem Strich gleich. Du kommst halt nicht mehr die halbe Stunde früher und dafür duschst du nach Arbeitsende. Oder habe ich dich da falsch verstanden?
27.05.2010 um 11:53 Uhr
@Midnight
Oder habe ich dich da falsch verstanden?
Möglicherweise.... Da Speedy nur sagt "um halb abgelöst" ist nicht geklärt ob quasi die Schichten von 08:30-14:30, etc. gingen oder von 07:30 bis 13:30, oder von 07:30 bis 14:00, oder was? Ich werde da auch nicht so recht schlau was er meint. Wurden bis dato 8,5h Arbeitszeit bezahlt oder nur die 8h? Wurden 8h bezahlt aber nur 7,5h gearbeitet (was dem Begriff "vollkonti" widersprechen würde)?
@Speedy
Im Recht gibt es eine sogenannte Rechtepyramide. Unten an dieser Pyramide stehendes Recht darf nicht gegen weiter oben stehendes Recht verstoßen bzw. etwas anderes Regeln, es sei denn, die Regelung ist BESSER als die weiter oben stehende Regelung.
Diese Pyramide findest Du z.B. hier: http://www.dgb-jugend-nord.de/images/stories/dms/anlagen/b5.3%20anlage%203%20rechtspyramide.pdf
Danach darf eine BV eine Regelung schaffen, welche die Regelung in Deinem Arbeitsvertrag unwirksam macht. Ist die Regelung im Arbeitsvertrag aber für Dich besser, z.B. weil sie Duschen zu AZ macht (sprich 8,5h bezahlt), während die BV Duschen von der AZ ausklammert (sprich 8,0h bezahlt), dann gilt weiterhin Dein Arbeitsvertrag. Gleiches gilt für die betriebliche Übung. D.h. steht zwar nicht in Deinem Arbeitsvertrag das Duschen AZ ist, es wird aber ohne widerspruch des AG seit Jahren so gelebt, dann ist das betriebliche Übung, und die kann auch die BV nicht aufheben.
So weit so gut: Und jetzt das Problem: Dein AG wird natürlich diese BV als Rechtsgrundlage nehmen um Euch das Duschen während der AZ zu verbieten, also statt 8,5h nur noch 8h bezahlen. Dagegen müsste jetzt JEDER EINZELNE AN vor dem ArbG vorgehen und verlangen, das die bisherige Betriebliche Übung bzw. Arbeitsvertrag eingehalten wird. Möglicherweise würden diese AN dann auch vor dem Arbeitsgericht recht bekommen, ABER SIE MÜSSEN KLAGEN - oder die Änderung stillschweigend akzeptieren.
Der wesentlich bessere, effektivere Weg: Kennt Euer BR dieses Problem überhaupt, hat er es bei seiner BV berücksichtigt? Es liegt an Euch auf Euren BR diesbezüglich Einfluss zu nehmen! Wenn ihr das nicht tut ist Euch nicht zu helfen.......
27.05.2010 um 11:58 Uhr
@rkoch
obwohl der arbeitsvertrag aussagt 6-14 ,14-22 und 22-6 Jetzt duscht man innerhalb der arbeitszeit und ist deshalb eine halbe stunde vorher da !
Wenn es so ist wie Speedy schreibt...
27.05.2010 um 12:28 Uhr
@Midnight
ja, aber er schreibt auch "wird um halb abgelöst", das impliziert, das das Duschen zur vollen Stunde passiert, die Ablösung eine halbe Stunde später.. Das widerspricht der Aussage "vollconti" und 06:00 bis 14:00. Würde ja bedeuten: Ab 06:00 wird gearbeit und um 05:30 geduscht... was denn nun?
27.05.2010 um 18:55 Uhr
Hallo zusammen!Also er schreibt,daß im AV 06:00-14:00 Uhr steht,demnach gehe ich mal davon aus,daß die Nachfolgeschicht eher kommt,die Vorschicht duschen geht und damit pünktlich 14:00 Uhr das Haus verlässt.Ich kann vor solchen Regelungen nur dringend warnen!Das BSG zählt das Duschen zum unversicherten persönlichen Bereich;wenn da einer ausrutscht (warum auch immer :-))) gibts keinen Arbeitsunfall! Einen inneren Zusammenhang des Duschens mit der versicherten Tätigkeit sah das Gericht bis heute als absoluten Ausnahmefall nach Einzelprüfung.Auch für den Fall,daß Speddy meint,daß aus z.B.hygienischen Gründen vor der Arbeit geduscht werden muss,hat das vor 06:00 Uhr zu erfolgen und ist keine versicherte Arbeitszeit.
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